Verwirkung Vollstreckungsbescheid?
Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage.
Ich habe gegen meinen Ex und Vater meiner Tochter einen Vollstreckungsbescheid von 2006.
Dieser ist ja 30 Jahre lang gültig.
Ich habe meinen Ex mit meinen Anwalt diese Woche aufgefordert, die Summe aus den Vollstreckungsbescheid zu zahlen.
Heute kam Post von den Anwalt meines Ex Partners, wo es heisst mein Ex wisse nicht worum es sich handelt und sie plädieren auf Verwirkung, da ich ja 14 Jahre lang nichts gefordert habe.
Ja man hat doch 30 Jahre lang Zeit oder?
Wir haben auch nie gross Kontakt gehabt,da er sich nur für seine Tochter interessierte. Ab und an Mal bzgl unserer Tochter. Mehr aber nicht und das nur über soziale Netzwerke.
Ehrlich gesagt hatte ich den Vollstreckungsbescheid Schub ganz vergessen, bis er mir in die Hände gerutscht ist beim Papieren sortieren.
Habe dieses Schreiben direkt meinen anwalt gemailt aber es ist ja Wochenende.
Kommt er damit durch ?
3 Antworten
Wurde bisher nie ein Vollstreckungsversuch unternommen?
Dass man aus einem Vollstreckungsbescheid 30 Jahre lang vollstrecken lassen kann bedeutet nicht, dass man sich grundsätzlich so lange Zeit lassen kann.
Im worst case muss hier ein Richter entscheiden, ob der Anspruch verwirkt ist. Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kennt die Rechtsfigur des 'venire contra factum proprium'. Wer einen Anspruch längere Zeit nicht geltend gemacht hat, verliert ihn u.U. (Verwirkung).
Die Verwirkung ist eine rechtsvernichtende Einwendung.
Es wäre hilfreich, wenn du einen guten Grund vorbringen könntest, warum du ausgerechnet jetzt vollstrecken lassen willst. "Mann war bisher arbeitslos und hat jetzt wieder einen Job" wäre ein solcher Grund.
Nein es wurde nicht versucht zu Vollstrecken.
Hm . Dann verstehe ich aber nicht wieso er dann 30 Jahre lang gültig ist
Im Zweifelsfall muss das, wie gesagt, ein Richter entscheiden.
Der BGH hat in einem Urteil (vom 09.01.2013 XII ZR 59/12) entschieden, dass für die Verwirkung eines Anspruchs ein Zeitmoment und ein Umstandsmoment erforderlich sind.
Ich frag jetzt Mal ganz blöd..was bedeutet das Zeitmoment und Umstandsmoment? Was meint das BGH damit ?
Ich zitiere/kommentiere mal aus o.g. Urteil:
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen daher zu dem reinen Zeitablauf (=Zeitmoment; im diesem Urteil zugrundeliegenden Fall 13 Jahre) besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen. (=Umstandsmoment)
Du kannst innerhalb den 30 Jahren vollstrecken. Natürlich stellt Er und der Anwalt sich dumm an und machen quer. In der Hoffnung du gibst Ruhe. Ich würde an deiner Stelle, den Titel einen GV zeigen, Konto Abruf verfahren und das Konto pfänden lassen.
Das heisst für Chancen mit der Verwirkung sind eher gering? Ja mein Anwalt will eine Lohnpfändung bei nicht Zahlung einleiten
Du musst deinen Anwalt fragen
Ich habe einen Grund.
Mein Ex war mir gegenüber gewalttätig und ich hatte auch einfach Angst. Angst vor der Reaktion.
Da meine Tochter den Kontakt zu ihn gesucht hatte, hatte ich zwangsläufig für 4 Wochen auch Kontakt wo es nur um meine Tochter ging. Diese ist in Jugendlichen Leichtsinn dorthin gezogen. Ich nahm an das er sich geändert hat. Er wollte aber nur das Geld meiner Tochter und sie in die Psychiatrie schicken weil sie sich gegenüber seinen Machenschaften gewehrt hat und nicht so funktioniert hat wie er es wollte.. Da hab ich gemerkt er hat sich nicht geändert, aber ich kann ja nicht noch weitere 10 Jahre warten.