Vertrag unterschrieben nichtig??
Hallo allesamt ich war vor einiger zeit im Fitnesstudio und der Besitzer der Fitnessstudio hat auf eine Unterschrift gedrängelt nach mehrfachem einreden hat er mich schließlich überredet den Vertrag zu unterschreiben aber zu diesem Zeitpunkt war ich noch keine 18 Jahre alt was überall steht daraufhin wollte er meine Bankverbindungen und ich habe gesagt ich möchte das nicht sondern Barzahlen nun war ich 4 Monate nicht im Studio und hab nicht einmal den Betrag bar gezahlt jz kam eine e mail das ich meine Bankverbindungen angeben soll ist der Vertrag noch rechtens? Oder nichtig
Danke für eure Antworten!
9 Antworten
Lasse doch Deine Eltern diesem Vertrag widersprechen, denn dieser war ehedem nur schwebend gültig, da Du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nur beschränkt geschäftsfähig warst.
Stellt sich noch die Frage .... warst Du nach Eintritt der Volljährigkeit beim Training?
Sorry aber wenn Du schon so einen Scheizz fabriziert hast und hinten und vorne nicht weißt was ! Du machen sollst .... dann mache wenigstens nicht den 2. vor dem 1. Schritt.
Wenn Du selbst nicht klarkommst .... besorge dir anwaltlichen Rat oder bezahle das Fitnessstudio.
Du warst zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nur beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Du bist immer noch keine 18 Jahre alt, also bist du auch jetzt noch beschränkt geschäftsfähig. Daher gilt § 107 BGB:
"Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters."
Wenn deine Eltern also nicht in den Vertragsschluss eingewilligt haben, ist der Vertrag "schwebend unwirksam". Jetzt kommt es darauf an, ob deine Eltern den Vertrag nachträglich genehmigen (§ 108 Abs. 1 BGB). Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) ist hier nicht anwendbar. Denn er setzt voraus, dass der Minderjährige die Leistung erbracht hat - das ist aber nicht der Fall, wenn du bislang nicht gezahlt hast.
Du solltest deine Eltern also bitten, dem Fitnessstudio (schriftlich) mitzuteilen, dass sie den Vertrag nicht genehmigen. Damit ist der Vertrag endgültig nichtig. Das bedeutet im Ergebnis, dass deine Leistungspflicht nicht existiert - du musst also nichts bezahlen.
Da du tatsächlich nie dort trainiert hast, braucht man sich auch über Ansprüche nach den §§ 812 ff. BGB (Bereicherungsrecht) keine Gedanken zu machen.
Im Ergebnis dürfte das Fitnessstudio keine Ansprüche gegen dich haben. Sollten sie trotzdem weiterhin Geld verlangen, solltest du - spätestens wenn Klage gegen dich erhoben werden sollte - einen Anwalt beauftragen, der dich in der Angelegenheit vertritt. Die Kosten für deinen Anwalt müsste, sofern du vor Gericht gewinnst, der Gegner tragen. Allerdings wäre das alles erst der zweite Schritt. Zuerst sollten deine Eltern dem Fitnessstudio mitteilen, dass sie den Vertrag nicht genehmigen. Dann hängt es vom Fitnessstudio ab, wie die Sache weitergeht.
Super ! Danke wie wäre es wenn das Studio keine Antwort von sich gibt? Und wenn ich mit meinen Eltern vor ort erscheine?
Du kannst auch persönlich mit deinen Eltern vorbeikommen und das Ganze mündlich erklären. Aber es ist (zu Beweiszwecken, falls später mal nötig) fast immer besser, das zumindest auch schriftlich zu machen.
Wenn das Studio keine Antwort gibt, kann dir das ja egal sein. Solange die nichts machen, musst du auch nicht tätig werden. Wenn die Geld sehen wollen, müssen sie was tun - nicht du.
Ist auf dem Vertrag die Unterschrift deiner Eltern?
Wenn ja: du hast natürlich monatlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit deinen Betrag zu zahlen
Wenn nein: der Vertrag ist nichtig. Theoretisch könntest du sogar das Geld, was du bisher gezahlt hast zurück verlangen, da der Betrag ohne Grund (ohne gültigen Vertrag) vom Fitnessstudio erhoben wurde.
Moralisch muss man natürlich sagen, dass das von dir absolut gar nicht geht.
Jetzt bist du anscheinend 18. Von daher hat sich das mit dem "schwebend wirksamen Vertrag" erledigt.
Deine Eltern hätten, solange du minderjährig warst, gegen den Vertrag vorgehen können.
Jetzt ist es zu spät und du musst zahlen - und zwar schleunigst, wenn nicht noch Mahngebühren dazu kommen sollen.
Dann schick deine Eltern mit der Geburtsurkunde/ deinem Personalausweis zum Fitnessstudio.Aber die ausstehenden Gebühren musst du zahlen, dass fordert der Anstand
Da du immer noch minderjährig bist, können deine Eltern die Zustimmung verweigern, dann ist der Vertrag von Anfang an unwirksam.
Nein nicht 1 mal