Vertrag beidseitig unterschreiben?

1 Antwort

Das kann man so nicht eindeutig sagen, es kommt darauf, ob man das Schreiben als ein verbindliches Angebot ansieht. Eine formerfordernis mit Unterschrift gibt es da nicht. Nur wenn der Gesetzgeber die Schriftform vorschreibt , muss auch die zweite Unterschrift vorhanden sein.

Es geht z. B. um Rahmenvereinbarungen.

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@CK4444

Es gibt hierbei gesetzlich keine formerfordernis, also kann ein solcher Vertrag auch ohne Unterschrift zustande kommen. Die AGB können aber etwas anderes vorsehen.

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