Vertrag beidseitig unterschreiben?
Wenn die Vertragsunterlagen einer anderen Firma unsererseits unterzeichnet sind, muss dann auch die Unterschrift der anderen Seite (die den Vertrag zur Verfügung gestellt hat) eingefordert werden? Oder ist das schon eindeutig, weil der Vertrag ja eh von denen kommt?
1 Antwort
Das kann man so nicht eindeutig sagen, es kommt darauf, ob man das Schreiben als ein verbindliches Angebot ansieht. Eine formerfordernis mit Unterschrift gibt es da nicht. Nur wenn der Gesetzgeber die Schriftform vorschreibt , muss auch die zweite Unterschrift vorhanden sein.
berndcleve
04.09.2019, 09:51
@CK4444
Es gibt hierbei gesetzlich keine formerfordernis, also kann ein solcher Vertrag auch ohne Unterschrift zustande kommen. Die AGB können aber etwas anderes vorsehen.
Es geht z. B. um Rahmenvereinbarungen.