Verträge mit 17 abschließen?
Darf ich mit 17 Jahren und einer Vollmacht meiner Eltern ein Vertrag in deren Namen machen?
Von was für Verträgen sprechen wir?
Handyverträgen
3 Antworten
Darf ich mit 17 Jahren und einer Vollmacht meiner Eltern ein Vertrag in deren Namen machen?
Völlig eindeutig ja.
Nein, Du kannst einen kleinen Vertrag für Dich abschließen, wenn deine Eltern zustimmen - aber Du kannst als Minderjähriger nicht für Deine Eltern tätig werden.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit bedeutet nicht, dass Jugendliche für ihre Eltern Verträge unterschreiben dürfen!
Leute…es steht doch alles in den hier zitierten Paragraphen. So schwer ist das nun auch nicht zu verstehen.
Was Du da behauptest, geben diese Paragraphen nicht her!
Ich kann nur als voll geschäftsfähiger Erwachsener in Vertretung eines Auftraggebers weitreichende Verträge abschließen.
Ein Jugendlicher oder ein Kind kann in deren Auftrag Kleinigkeiten für seine Eltern einkaufen - das hat aber seine Grenzen!
Nochmal:
Was Du da behauptest, geben diese Paragraphen nicht her!
Doch.
Ich kann nur als voll geschäftsfähiger Erwachsener in Vertretung eines Auftraggebers weitreichende Verträge abschließen.
Woher nimmst du diese völlig irrsinnige Auffassung?
Ein Jugendlicher oder ein Kind kann in deren Auftrag Kleinigkeiten für seine Eltern einkaufen
Ich kann dem nächstbesten Siebenjährigen eine Vollmacht dergestalt erteilen, dass der in meinem Namen einen beschissenen 300 SL kauft und mit dazu einen Wartungsvertrag für 10.000€ monatlich abschließt. Ist überhaupt kein Problem und geht so in aller Deutlichkeit aus § 165 BGB hervor.
- das hat aber seine Grenzen!
Was soll denn dieses Gefasel?
Kannst Du nicht - offenbar fehlt Dir das logische Denkvermögen!
Das wird‘s wohl sein. Darf ich mal fragen, woher du deine juristischen ‚Kenntnisse‘ beziehst?
Nein, ein Minderjähriger kann von seinen Eltern nicht zum Vertragsabschuss bevollmächtigt werden.
Ausnahmen sind jetzt sowas wie "KFZ Anmeldung"; "Personalausweisabholung", alles was unter Botengänge fällt.
Handyverträge definitiv nicht
Nein, ein Minderjähriger kann von seinen Eltern nicht zum Vertragsabschuss bevollmächtigt werden.
Nö.
Nicht die Frage.
Doch.