Verstoß gegen das Gesetz?

9 Antworten

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Klar könnten die Eltern mit dem § 1619 BGB um die Ecke kommen. Nur was würde es bringen, da das Kind doch eh weiß, dass die Eltern es eben nicht vor den Kadi ziehen. Zumindest dürfte das auf ältere Kinder zutreffen und kleinere Kinder können in der Regel mit Gesetzestexten bzw. so einer Argumentation eh nichts anfangen.

Mal abgesehen davon, dass es wohl etliche Eltern gibt, die das Gesetz nicht kennen, wissen, dass es sich kaum lohnt es anzubringen oder denen es schlicht egal, was ihre lieben Kleinen da rum rebellieren, da sie als Eltern eh am längeren Hebel sitzen.

In intakten Familien bzw. bei vernünftiger Erziehung, sollte es für die Kinder / Jugendlichen ohnehin selbstverständlich sein, dass sie im Haushalt mithelfen.

Nur durch die Null-Bock-Phase müssen wohl auch die meisten Eltern durch mit ihren Kindern.

Je älter ein Kind wird, desto mehr sieht es sich auch bewusst im Recht. Da gilt dann oft die Devise: die Eltern sind doof, die erlauben nichts, bei FB steht aber... usw.

Dann beginnt meist die Pubertät und weder Gesetzestexte noch Logik noch Lebenserfahrung beeindrucken die Kids. Die Rebellion als Abnabelungsprozess. Aber die Chancen, dass sie es im Erwachsenenalter dann doch realisieren sind recht hoch. Denn es wiederholt sich alles und spätestens bei den eigenen Kindern denkt man dann: war ich als Kind / Jugendlicher eigentlich auch so halbgar?!

Kinder unter 14 Jahren leben in der Regel bei ihren Eltern und können gar nicht gegen das Gesetz verstoßen weil für sie die Gesetze gar nicht gelten . Und ab 14 Jahre ist man kein Kind mehr . Um welche Kinder geht es denn dann ?

Natürlich ist man auch mit 50 Jahren noch "Kind" seiner Eltern und es wäre natürlich möglich , dann immer noch bei seinen Eltern zu leben .

Um welches Gesetz geht es denn ? Gegen welches Gesetz verstoßen erwachsene "Kinder" denn ?

Ich glaube Sie versuchen mit dieser Frage die Teilnehmer hier kräftig zu beeinflussen.

Irgendwer43 
Fragesteller
 16.06.2023, 12:30
Kinder unter 14 Jahren leben in der Regel bei ihren Eltern und können gar nicht gegen das Gesetz verstoßen weil für sie die Gesetze gar nicht gelten 

Laut dem StGB: "Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist." 

Auf einem 14 jährigen trifft keine Schuld, die Tat wurde trotzdem begangen und somit auch gegen das Gesetz verstoßen. Man wird bloß nicht bestraft.

 Und ab 14 Jahre ist man kein Kind mehr

Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist man nach der Vollendung des 18. Lebensjahr kein Kind mehr. Es heißt: "Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt."

Natürlich ist man auch mit 50 Jahren noch "Kind" seiner Eltern und es wäre natürlich möglich , dann immer noch bei seinen Eltern zu leben .

Man gilt gesetzlich nicht mehr als Kind. Sie widersprechen sich selbst. Vorher sagten Sie, man sei ab 14 Jahren kein Kind, jetzt sagen Sie man sei auch mit 50 Kind seiner Eltern. Und der Rest Ihres Satzes ist nicht von Belang.

Um welches Gesetz geht es denn ? Gegen welches Gesetz verstoßen erwachsene "Kinder" denn ?

Es um §1619 des BGB, wie es in der Frage steht. Außerdem gibt es keine sogenannten erwachsenen Kinder. Man nennt diese dann Filialgeneration und nicht Kinder.

Ich glaube Sie versuchen mit dieser Frage die Teilnehmer hier kräftig zu beeinflussen.

Sie glauben falsch. Was würde mir Beeinflussung bringen?

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Milas12  16.06.2023, 12:34
@Irgendwer43

Ich bedanke mich freundlich für ihren Beitrag aber ich gehe nicht weiter darauf ein , weil sie mich absichtlich nicht verstehen wollen . Ich habe gesagt was ich sagen wollte. Machen sie nur so weiter , viel Spaß !

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Irgendwer43 
Fragesteller
 16.06.2023, 12:39
@Milas12

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Sie zeigen wirklich eine Kompetenz auf, welche leider bei anderen zu bemängeln ist. Ich habe Sie auch nur wörtlich verstanden. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg wo immer Sie es brauchen!

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PlanckEinstein  08.10.2023, 22:55
@Irgendwer43
Auf einem 14 jährigen trifft keine Schuld, die Tat wurde trotzdem begangen und somit auch gegen das Gesetz verstoßen. Man wird bloß nicht bestraft.

Wir sind hier nicht im Strafrecht, also ist diese Norm irrelevant.
Im Zivilrecht kann man schon ab 7 Jahren deliktsfähig (schuldfähig) sein (§ 828 BGB) und damit schadensersatzpflichtig. (Es geht dabei nicht um Schuld im strafrechtlichen oder moralischen Sinne, sondern um einen Interessensausgleich.)
Aber schon davor ist man rechtsfähig (§ 1 BGB), kann also Träger von Rechten und Pflichten sein, also auf Tun oder Unterlassen verpflichtet und verklagt werden.

"Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt."

Beachte das fett gedruckte. Es gibt keine allgemeingütige rechtiche Definition, wann man ein Kind ist. Im Sinne der meisten Rechtsvorschriften ist ein Kind ein Mensch unter 14 Jahren (§ 19 StGB, § 1 JGG, § 1 JuSchG).

Es um §1619 des BGB, wie es in der Frage steht. Außerdem gibt es keine sogenannten erwachsenen Kinder. Man nennt diese dann Filialgeneration und nicht Kinder.

Das stimmt so auch nicht. Da es (sowohl rechtlich als auch alltagssprachlich) keine ganz allgemeine Definition von "Kind" gibt, kommt es auf den Kontext an. Und in dem kann mit "Kind" durchaus die Abstammung gemeint sein. Und genauso ist es hier auch gemeint, in Anlehnung an § 1591 BGB (siehe MüKoBGB § 1619 Rn. 4). Es fallen also auch "erwachsene Kinder" unter die Norm, übrigens auch, wenn die Verwandschaft duch Adoption entstanden ist (rechtlich gesehen ist das Adoptivkind ein Kind der Adoptiveltern, § 1754 BGB).

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traurig, dass wir jeden sch...wachsinn gesetzlich regeln müssen! Noch trauriger: die Leute kennen nur noch ihre Rechte, aber nicht mehr ihre Pflichten.

Oh nein, weil Kinder ab und zu aufmüpfig sind, muss man gleich mit dem BGB kommen 🙄 Die Eltern sind so oder so bis zum ersten Abschluss, der für die Ausübung eines Berufes benötigt wird, unterhaltspflichtig.

Irgendwer43 
Fragesteller
 16.06.2023, 12:33

Oh nein, bloß weil man keine Gegebenheiten kennt direkt so sarkastisch sein 🙄

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Das heißt nur das man den Eltern unterstützen sollte was un einer normalen Beziehung zur Eltern normal ist

Irgendwer43 
Fragesteller
 16.06.2023, 12:09

Es ist nomal, aber viele Kids machen sowas nicht. Im Gegenteil, sie rebellieren zu helfen. Habe ich bei Kindern von Familienmitgliedern gesehen.

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Felix1504  16.06.2023, 12:12
@Irgendwer43

Kommt glaube auf die Erziehung an man muss die Erziehung mit Spaß verbinden dann machen viele such gerne sauber

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Irgendwer43 
Fragesteller
 16.06.2023, 12:14
@Felix1504

Stimmt sehr wohl. Die Erziehung ist ein äußerst wichtiger Faktor.

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Felix1504  16.06.2023, 12:16
@Irgendwer43

Im Prinzip ist es wie beim Hund das was du von ihm verlangst so verlangt er von dir seine Belohnung wer will schon ohne Lohn arbeiten selbst ein praktikant bekommt seine Belohnung wenn er es gut macht seine Einstellung danach kommt Festvertag

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