Verstößt der Verkauf von Croissants zum Aufbacken an Jugendliche gegen das Jugendschutzgesetz?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dabei handelt es sich um eine geringfügige Menge, somit fällt es nicht unter das Jugendschutzgesetz.


stealthuser 
Fragesteller
 25.09.2021, 16:25

Vielen Dank unter diesem Aspekt sieht es natürlich anders aus.

0

Soweit ich weiß werden Croissants gebacken und dadurch verfliegt der Alkohol normalerweise


stealthuser 
Fragesteller
 25.09.2021, 14:10

Stimmt aber die Dosen enthalten ungebackenen Teig und der enthält noch den Alkohol.

0
Sophieisthot  25.09.2021, 14:10
@stealthuser

Naja ich denke man müsste soviel Teig davon fressen bis man überhaupt was merkt das man davor an der Hefe oder was da drin ist Platzen würd e

1
stealthuser 
Fragesteller
 25.09.2021, 14:13
@Sophieisthot

Es geht ja nicht um die Menge sondern darum, das Brantwein enthalten ist und die Abgabe von Brantwein, egal in welcher Menge und Form an Jugendliche ist ja verboten.

0
Sophieisthot  25.09.2021, 14:15
@stealthuser

Dann müsste Malzbier auch verboten werden dort ist auch Alkohol drin, bis zu 0.5%
ich kenne mich zwar nicht aus aber ich denke es ist nicht Verboten weil es viel zu wenig ist

0
stealthuser 
Fragesteller
 25.09.2021, 14:17
@Sophieisthot

Aber der Alkohol im Malzbier ist natürlichen Ursprungs und wurde nicht destiliert

0

Ich zweifel daran das irgendeine Bäckerei Ethylalkohol zugibt. Wozu auch? Die Hefe im Teig produziert doch selber Alkohol beim fermentieren.

Vom Alkohol wird nach dem Backen auch nicht nachbleiben, Hat jemand die Innentemp bei Croissants parat? Wird wohl >80°C sein.


Naja, ... das ist ja soviel wie der Alkoholgehalt im normalen Traubensaft!

Saft ist für Kinder ja auch nicht verboten, oder?

Und es ist noch so wenig, dass der Hersteller nicht verpflichtet ist, darauf hinzuweisen. Von daher: Lass Dir die Croissants schmecken.

Beim Backen verfliegt der Alkohol sowieso ... Du müsstest schon sehr viel rohen Teig essen, um den Alkohol zu spüren! ;-)