Verstößt der Verkauf von Croissants zum Aufbacken an Jugendliche gegen das Jugendschutzgesetz?
Durch Zufall (ein Video von Sebastian Lege) bin ich auf etwas interessantes gestoßen.
Die Hersteller setzen dem Teig 1% Ethylalkohol zu um den Teig zu stoppen.
Damit wäre der Teig ja eigentlich ein Brantweinhaltiges Lebensmittel und dürfte an minderjährige garnicht verkauft werden.
Was passiert wenn ich meinen Minderjährigen Neffen zum Einkaufen einer solchen Dose losschicken würde, und dann anschließend den Ladenbesitzer anzeige?
6 Antworten
Dabei handelt es sich um eine geringfügige Menge, somit fällt es nicht unter das Jugendschutzgesetz.
Vielen Dank unter diesem Aspekt sieht es natürlich anders aus.
Soweit ich weiß werden Croissants gebacken und dadurch verfliegt der Alkohol normalerweise
Naja ich denke man müsste soviel Teig davon fressen bis man überhaupt was merkt das man davor an der Hefe oder was da drin ist Platzen würd e
Es geht ja nicht um die Menge sondern darum, das Brantwein enthalten ist und die Abgabe von Brantwein, egal in welcher Menge und Form an Jugendliche ist ja verboten.
Dann müsste Malzbier auch verboten werden dort ist auch Alkohol drin, bis zu 0.5%
ich kenne mich zwar nicht aus aber ich denke es ist nicht Verboten weil es viel zu wenig ist
Aber der Alkohol im Malzbier ist natürlichen Ursprungs und wurde nicht destiliert
Ich zweifel daran das irgendeine Bäckerei Ethylalkohol zugibt. Wozu auch? Die Hefe im Teig produziert doch selber Alkohol beim fermentieren.
Vom Alkohol wird nach dem Backen auch nicht nachbleiben, Hat jemand die Innentemp bei Croissants parat? Wird wohl >80°C sein.
Es geht um dieses Video, wo der Produktionsprozess zur Herstellung von Croisants (Knack und Back etc) beschrieben wird:
https://m.youtube.com/watch?v=uo2edeB9B90&list=PLB7_f-JvetLNH1Vj37Wq79AwyQjyGbSFx&index=13
Ohne die Zugabe von Alkohol, würde der Teig weiter gehen und die Dosen zum platzen bringen.
Croissants kauft man beim Bäcker oder macht die selber. Kauf die frisch und frier die ein.
Naja, ... das ist ja soviel wie der Alkoholgehalt im normalen Traubensaft!
Saft ist für Kinder ja auch nicht verboten, oder?
Und es ist noch so wenig, dass der Hersteller nicht verpflichtet ist, darauf hinzuweisen. Von daher: Lass Dir die Croissants schmecken.
Beim Backen verfliegt der Alkohol sowieso ... Du müsstest schon sehr viel rohen Teig essen, um den Alkohol zu spüren! ;-)
Stimmt aber die Dosen enthalten ungebackenen Teig und der enthält noch den Alkohol.