Versehentlich Vorfahrt genommen - Owi oder StGB?
Hi Zusammen,
Folgendes ist passiert, ich war auf einem Parkplatz und fuhr Richtung Ausfahrt um in einem nicht öffentlichen Straße auf die Hauptstraße zu fahren und habe dabei die Umgebung beobachtet, nachdem ich mir „sicher“ war, das niemand in der Nähe ist, wollte ich nach links abbiegen und es fuhr zeitgleich ein Auto in die Straße zum Parkplatz rein, ich beschleunigte etwas um ihn nicht zu behindern.
Dann habe ich leider aus dem Augenwinkel gesehen, das von rechts ein anderes Auto, gerade aus fuhr und realisierte das ich versehentlich seine Vorfahrt genommen habe und ich daraufhin beschleunigte um einer Kollision zu vermeiden. Er hupte und musste bestimmt fast eine Gefahrenbremsung machen.
Er stand hinter mir und dann neben Mir, er sah verständlich sauer zu mir rüber und ich darauf hin zeigte einen Handzeichen, er ist dann los gefahren und ich auch .. mir war das total unangenehm, weil ich eigentlich ein Vorsichtiger Fahrer bin aber ich war wahrscheinlich in dem Moment Unachtsam/Gedankenlos das ich ein Auto übersehen habe.
Kann er mich deshalb Anzeigen? Ist das eine Owi oder sogar §315c? 😕
3 Antworten
Da wird nichts weiter passieren. Solange kein schaden entsteht wird kaum jemand soetwas wieter verfolgen. Zumal dann eh wort gegen wort stehen wird und es schwierig sei wird zeugen zu finden etc.
Daher: macht dir keinen kopf.
Ich habe mal ne familien kusche von rechts gesehen. Die musste ordentlich in die eisen gehen. Und hätte ich nicht versehendlich versucht im 3. gang anzufahren währe ich reingerauscht. So aber ist nichts passiert. Da kam auch nichts bei rum.
Schauen was man falsch gemacht hat. Abhakten und gut ists.
kann er machen, wird er aber nicht. es ist kein schaden entstanden und er kann ja auch schlecht beweisen, dass es so war.
er hat sich n paar minuten drüber geärgert und als er heimkam war es schon nicht mehr einen gedanken wert.
Mache dir keine Sorgen, diesbezüglich kommt nichts mehr auf dich zu.