Verschenktes Tier zurückerlangen? Brauche schnelle Hilfe...!

19 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein - Schenkung ist Schenkung. Und ausserdem hast du doch Zeugen, wie du schreibst.

Frage: Hast du den Equidenpass für das Tier?

Aber ganz ehrlich - du schreibst vom Vor-Vor-Besitzer, dem Vorbesitzer, dann du nun und jetzt steht der arme Kerl auch noch im Internet. Wäre schon, wenn das Kerlchen mal ein richtiges, endgültiges Zuhause fände.

Ihr solltet euch vielleicht doch mal an einen Rechtsanwalt wenden. Wenn die Haltungsbedingungen bei den beiden vorherigen Besitzern so katastrophal sind, werden sie sicher keinen Wert auf eine Gerichtsverhandlung haben. Dazu könnte der Anwalt denen sicherlich einen entsprechenden Brief schreiben.

lazano 
Fragesteller
 23.11.2012, 11:58

Deine Antwort ist super, mich stört dabei nur eins: Jeder hier behauptet ich wäre nicht besser als die Vorbesitzer, aber ich habe dieses Pony ja gerade aus DIESEM grund genommen, um für ein steinaltes Shetlandpony einen guten Endsitz zu suchen.. was ist daran so verwerflich?

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Ich bin mir nicht sicher. Wenn die Frau mit dem Mann einen gültigen Vertrag hatte, dann hätte sie Dir das Tier nicht geben dürfen. Ich würde mich echt dem Tier zu Liebe an einen Anwalt wenden und wenn Du Dir das nicht leisten kannst oder können willst an die Polizei. Die wissen das vielleicht auch.

Eine komische Geschichte...

Man überläßt DIR das Pony unentgeltlich, damit es es bei Dir besser hat und DU willst es verkaufen? Schutzgebühr ist gleichbedeutend mit Verkauf.

Der Vor-Vor-Besitzer muss sich mit der Vorbesitzerin auseinandersetzen - allerdings glaube ich, dass die das gleiche Ding durchgezogen hat, was Du jetzt vorhast und so ganz okay ist das nicht.

Ich kann nur immer dazu raten, Verträge schriftlich abzufassen - denn Zeugen leiden häufig an stark ausgeprägter Vergesslichkeit, z. B. wenn sie selber Nachteile durch ihre Aussage erleiden könnten...

Ich hoffe, das arme Pony wird nicht Wanderpokal und findet ein gutes Zuhause.

lazano 
Fragesteller
 23.11.2012, 11:55

Es handelt sich hier um ein Steinaltes Shetlandpony, das ich dort weggeholt habe um für ihn einen neuen, tollend endsitz für eine Schutzgebühr von 1,-- € zu finden. Ich hasse es das du in deinen Antworten immer sofort vorurteile niederschreibst!

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Plattschnacker  02.12.2012, 23:42
@lazano

Das glaube ich gern, dass Du es hasst, wenn man Dir auf die Schliche kommt. :))

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Hier sagt jeder etwas anderes. Vielleicht ist es am besten, wenn ein Gericht die Sache entscheidet. Dann hast du auch Ruhe vor den Vorbesitzern.

wendedich an den tierschutz wegen schlechter haltung der tiere und an die polizei wegen bedrohung