Versäumte Stunden einer AG als Fehlstunden im Zeugnis?

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"Wenn sich ein Schüler zur Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft gemeldet hat, so ist grundsätzlich die Teilnahme für ein Schulhalbjahr verpflichtend. Diese Teilnahmepflicht ergibt sich aus ³ 43 Abs. 1 Satz 2 SchulG." Somit können auch unentschuldigte oder entschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis erscheinen. Somit ist der Indikator unter den FAQs ("Für die Entscheidung, ob es sich jeweils um Pflichtunterricht oder um freiwillige Angebote handelt, ist als Indikator heranzuziehen, ob für die Schülerinnen und Schüler eine grundsätzliche Verpflichtung besteht, den angebotenen Unterricht zu besuchen, und bei Fernbleiben ein entsprechender Vermerk auf dem Zeugnis erfolgen würde".) fraglich.