Verkauf von Cannabissamen innerhalb Deutschlands nun legal?


20.05.2024, 12:45

Ergänzung : "Sie dürfen aus dem EU-Ausland über das Internet bestellt oder bald in den speziellen Cannabis-Clubs erworben werden. Erlaubt sind dabei folgende Mengen: bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge" Quelle:brisant,de

Das ist die einzige Information, die ich im Internet finden konnte. Kann man daraus auf den privaten Verkauf schließen? Bezieht sich ja auf ausländische Bestellungen und csc

2 Antworten

Ich konnte aber nichts dazu finden, ob man nun legal in Deutschland (feminiserte) Samen herstellen und verkaufen darf

KCanG

§ 1 Nr. 7 i.V.m. § 9 (2) KCanG: Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden
(Nr, 8 erläutert die Begriffsbestimmung konkret, "Vermehrungsmaterial" ist vom Begriff "Cannabis" getrennt, darunter fallen in der Aufzählung auch die Samen.)
§ 4 Umgang mit Cannabissamen: (1) Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind.

Herstellung für den Verkauf (Handel) ist nicht erlaubt. Das hat wenig mit privatem Besitz/Kauf zu tun.


cangenjoyer420 
Fragesteller
 20.05.2024, 14:57

Vielen Dank für die detaillierte Antwort! Ich finde den Gesetzestext dazu jedoch nicht 100% aussagekräftig. Verboten wird nur die Weitergabe von Cannabis, nicht von Vermehrungsmaterial. Jedoch darf der Anbau nicht gewerbsmäßig sein. Was gilt nun, wenn man aus dem legalen Eigenanbau, weitaus mehr Samen als für den privaten Eigenanbau nötig, aber nicht genug für richtig kommerziellen Handel hat?

Ich würde auf Richteruteile zu dem Thema abwarten. Über Kommentare zu Gedanken & Ideen zu dem Thema würde ich mich freuen!

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Eckengucker  20.05.2024, 17:06
@cangenjoyer420

Korrekt. Das ganze Gesetz ist relativ hemdsärmelig und verschiedene wässrige Bestimmungen müssen erst durch Urteile zum Leben erweckt bzw. konkretisiert werden. Nur als Beispiel, such mal zwischen dem CanG und dem KCanG nach einem sinnvollen Unterschied.... Beide sind verabschiedet worden und die Hälfte der Vorschriften des KCanG sind noch nicht einmal gültig.

Witzig. ich bin gerade bei ChatGPT wegen div. Englischübersetzungen tätig. Ich habe die Frage dort konkret nach Verwaltungsvorschriften zu deiner Frage eingegeben und bin tatsächlich auf eine Antwort gestoßen. Das neue 4er ChatGPT ist unglaublich.

Ich linke mal Teile der Antwort

Bezüglich der Weitergabe von Samen gibt es spezielle Regelungen: Im privaten Rahmen ist es erlaubt, Samen zu besitzen und anzubauen, solange dies nicht kommerziellen Zwecken dient und die Gesamtmenge der angebauten Pflanzen die gesetzlich erlaubten Grenzen nicht überschreitet​ (Sucht Hamburg)​. Jedoch ist die Weitergabe von Samen außerhalb dieser privaten und nicht-kommerziellen Strukturen, also insbesondere im öffentlichen oder kommerziellen Bereich, nicht gestattet und bleibt strafbar​ (Bundereg Info)​​ (Sucht Hamburg)​.

Die Links hab ich mir jetzt nicht mehr angetan. Aber es entspricht meinem Wissen.

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Soweit ich weiß, war der Besitz der Samen auch davor legal. Aber verkaufen darf man die in Deutschland glaube ich nicht.


cangenjoyer420 
Fragesteller
 20.05.2024, 12:47

Mit dem Besitz war es etwas schwammig vorher. Cannabissamen als nahrungsmittel etc waren erlaubt. Wenn du welche mit der Intention, sie einzupflanzen, bestellt hast, waren diese illegal.

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