Verkauf Erbpachtgrundstück?
Hallo Zusammen,
wir haben ein Erbpachtgrundstück und möchten dieses verkaufen.
Der Verpächter ist die Stadt, und da habe ich mal vor einiger Zeit nachgefragt, was der Kaufpreis wäre, worauf uns auch eine Summe genannt wurde. So weit so Gut.
Die Stadt möchte z.b 100€ haben aber ich möcht es natürlich für 150€ verkaufen
Pacht läuft 2050 aus.
Ich selber habe die Summe nicht um das Grundstück zu kaufen.
Nun möchten wir dieses Grundstück verkaufen, und meine Fragen dazu:
- Wie gehe ich Taktisch vor gegenüber der Stadt? Soll oder muss ich erwähnen, das ich das Grundstück zum Verkauf anbieten möchte.
- Wenn ich ein Angebot von der Stadt bekomme, kann ich dann losziehen und MIR einen Käufer für das Grundstück suchen oder kann die Stadt denn sagen, das ich das nicht darf.
- Sollte man dafür einen Makler beauftragen oder kann man sich das Geld sparen.
- Muss ich das Grundstück erst Kaufen und verkaufe es dann weiter?
Ich schicke die Fragen jetzt erst einmal so los.Mal schauen was so kommt.
3 Antworten
Salue
Du kannst nichts verkaufen, was Dir nicht gehört. Zuerst musst Du der Stadt die Liegenschaft, verbunden mit allen Handänderungsgebühren, offiziell abkaufen.
Dann kannst Du es zum Verkauf anbieten. Die Frage ist allerdings, ob Dir die Stadt die Liegenschaft für 100'000 Euro verkauft, wenn sie doch 150'000 Euro Wert ist. Spekulationen mit Grundstücken wird Dir die Stadt kaum finanzieren wollen. Schliesslich geht es um Steuergelder.
Tellensohn
Wirr.
Ihr habt ein Grundstück in Erbpacht von der Stadt gekauft. Dabei hagt ihr ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht erworbnen, für das jährlich ein Erbpachtzins fällig wird. Soweit OK.
Nun wollt ihr die Erbpacht ablösen durch Kauf. Das ist mit Zustimmung des Erbpachtgebers natürlich möglich.
Pacht läuft 2050 aus.
Bei noch verbleibenden 30 Jahren wird sich die Stadt die Ablöse gut bezahlen lassen. Insofern ist stark zu bezweifeln, dass beim Weiterverkauf des Objektes ein Gewinn in beabsichtigter Höhe anfallen wird.
Zunächst muss zwingend der Ebpachtvertrag in beiderseitigem Einvernehmen gekündigt und ein entsprechender Kaufvertrag abgeschlossen werden. Hier werden zweinal Notar- und Grundbuchkosten fällig, außerdem GrErwSt. Ein Weiterverkauf an einen Dritten kann natürlich bereits vorher eingeleitet bzw. insgehein vorbereitet werden, aber der Kauf ist natürlich erst möglich, wenn das Grundstück im Grundbuch umgeschrieben wurde. Mithin - je nach Grundbuchamt - etwa 3 bis 6 Monate nach dem Kauf und der Ablöse der Erbpacht. Damit muss natürlich auch der KP entsprechend an die Stadt bezahlt worden sein.
Du kannst nicht das Grundstück verkaufen, denn dessen Eigentümer bist du ja gar nicht, sondern lediglich die Immobilie darauf. Und dabei hat dann natürlich die Stadt ein Mitspracherecht