Verkäuferwill bezahlte ware zurück?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

naja. ein Eigentumsvorbehalt mit Eigentum seines Chefs müßte er nachweisen. Bei Leasinggeräten gehört dieses Gerät der Leasinggesellschaft

Es gibt aber einen sog. gutgläubigen Kauf. Hier u. a. bei einem Leasingauto & der Käufer darf das behalten

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-gebrauchtwagenkauf-gutglaubiger-erwerb-beweislast-eigentum/

Du hast das somit in gutem Glauben erworben. Du kannst somit davon ausgehen, daß der Angestellte das auch verkaufen durfte

Dieser Fall o. g. ging immerhin bis zum Bundesgerichtshof & ist jetzt rechtskräftig. Darauf kannst Du Dich wohl auch berufen

Dann muß der Verkäufer seinem Chef Schadenersatz zahlen

Er kann den Artikel zurück kaufen, doch musst du dich nicht darauf einlassen.