Verkäufer verkauft ein Auto, welches nicht unfallfrei ist, jedoch wird behauptet, dass es unfallfrei sei. Was sind die Konsequenzen?

5 Antworten

Ja, denn das Auto ist eindeutig identifizierbar und wurde in der Vergangenheit bereits registriert, somit müsste sich auf diesen Fahrzeugdaten auch das Vorhanden sein eines Unfalls nachweisen lassen. Ob der Verkäufer hierbei wissentlich falsche Angaben gemacht hat lässt sich nur schwer sagen - den Verkäufer zu belangen oder rechtliche Schritte einzuleiten bleibt jedem selbst überlassen - wenn der Zustand eines Fahrzeugs allerdings offensichtlich unversehrt ist, lässt sich auch schwer nachweisen dass der Verkäufer nicht tatsächlich davon ausgegangen war das Fahrzeug sei unbeschädigt.

Sofern das Fahrzeug allerdings bereits zuvor registriert und einem anderen Fahrzeughalter zugewiesen war, besteht die Möglichkeit dieses entsprechende Fahrzeug zu kontaktieren und zu erfragen ob eventuell einem Fahrzeug mit dem gleichen Identifizierungscode (Kennzeichen, FIN, etc.) ein Unfallschaden nachgewiesen werden kann.

Vom Hörensagen als Laie:

Wenn es nicht gerade nur ein Parkrempler war (da streiten die Gerichte dann, ob das als Unfall zählt), kannst du den Kauf sogar rückabwickeln, wenn sich entgegen dem Kaufvertrag beweisen lässt, dass das Fahrzeug ein Unfallfahrzeug ist. Meist ist das dann auch angebracht, denn das Vertrauen ist perdu, und man weiß nicht, was sonst noch alles kommt....

Nachteil - wie immer: es dauert!!!

Also: Bei einem tatsächlichen Unfallschaden lohnt sich dann der Weg zum Anwalt, vorher dem Verkäufer natürlich dokumentiert anbieten, bei Übernahme der zusätzlichen Gutachterkosten die Karre zurückzunehmen.

Danach wird es teuer für den Verkäufer, - Achtung! - wenn da auch was zu holen ist.

Alles Gute.

Wenn im Kaufvertrag das Auto als unfallfrei dargestellt wird und sich herausstellt, dass es doch einen Unfall hatte, ist das Betrug und der Verkäufer muss den Kaufpreis zurück erstatten. Eine Expertise erstellen lassen und den Verkäufer damit konfrontieren, notfalls einen Rechtsanwalt einschalten

könnte arglistige Täuschung sein