Vereidigung als minderjähriger Zeuge?
Muss man als minderjähriger Zeuge vor Gericht auch diese Eidesklausel sagen oder nicht?
3 Antworten
Nein, wozu auch.
In Falle einer nachweislichen Lüge könnte man das Kind sowieso nicht bestrafen.
Befragungen Minderjähriger laufen anders als bei erwachsenen.
Achja, „diese eidesklausel“ gibt es in D auch so nicht. Man wird bei Beginn der Zeugenvernehmung belehrt das man die Wahrheit zu sagen hat. Manchmal wird das auch gegenüber allen zeugen einmal zu Beginn in einem Abwasch gemacht. Manchmal einzeln pro Zeuge direkt vor der Aussage. Und zwar recht intensiv, je nach Richter.
Da du hier ja kommentiert hast, gehe ich davon aus das du lesen kannst:
Es gibt auch ausnahmen davon, Du solltest hier keinen Hobbyjuristen spielen sondern Leute das Feld überlassen, die das studiert haben.
Es gibt auch ausnahmen davon
Zum Beispiel? Dann lass mal dein Studium früchte tragen und bring mir was bei. Ich habe mein Argument wenigstens untermauern können.
Wie kommst Du auf die Idee, dass ich dir was beibringen muss und das ich dir etwas untermauern muss? Komm mal in das LG Berlin 2, da wirst Du dann sehen, wer was muss.
Und wenn man Gesetzestexte nicht lesen kann, würde es nichts bringen, dir etwas auf Notständen etc. beizubringen. Selbst wenn Du dir das ganze STGB,BGB,STPO reinziehen würdest, bist Du gleich inkompetent wie vorher.
Weil du Krams behauptest, und es nicht im mindesten belegen kannst. Strafunmündigkeit ist ein absolutes Verfahrenshindernis. Thema durch.
Dann kommt mal bei uns vorbei, dann klären wir das gerne mal persönlich. Ich kann dir versichern, dass Du weder das letzte Wort hast, noch Ahnung davon hast. Wenn man keine Ahnung hat von den Gesetzen und auf Internetanwalt macht, sollte man lieber den Mund halten. Das kann teuer werden, als kleiner Tipp für dich.
Man ist verpflichtet, die Wahrheit vor Gericht zu sagen.
Eine Vereidigung findet nur statt, wenn der Richter zu der Erkenntnis gekommen ist, dass man gelogen hat bzw. man auch während der Verhandlung sagt, man hätte nicht die Wahrheit gesagt.
Nach Ermessen des Richters kann man dann vereidigt werden, dies gilt auch bei Minderjährige ab 14 Jahre, denn ab da sind diese strafmündig.
Eine Vereidigung findet aber sehr selten statt, meist reicht es bei einer Ermahnung des Richters.
In Amerika? Ja, natürlich ...
In Europa? Öhm, ... natürlich nicht!
Absoluter Schwachsinn, ist der Richter nach der Vereidigung der Meinung das jemand lügt, geht es in den Knast.