Verbot von Kriminellen im Bundestag umsetzbar?

4 Antworten

Die Parteimitgliedschaft aufgrund des juristischen Vorlebens zu unterbinden ist eine Entscheidung, die bestenfalls Parteien treffen können, nicht aber der Staat qua Gesetz. Die Parteien als repräsentative Vereinigungen der Bürger sind gut beraten, keine Unterschiede zwischen denen, die sich ihnen Anschließen zu machen, egal wie deren Vorleben ist. Auch diese Menschen haben ja das Recht, an der politischen Willensbildung mitzuwirken.

ABER: was du forderst ist ja nicht wirklich DAS. Du forderst den Ausschluß entsprechend Verurteilter von politischen bzw. öffentlichen Ämtern.
Und DAS ist bereits heute der Fall, da jeder der wegen bestimmter Katalogstraftaten oder generell wegen eines Verbrechens verurteilt wird für die Dauer seiner ausgeurteilten Strafe plus eine längere Zeit danach (ich meine, es wären 5 Jahre) vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist so etwas auch durch expliziten Gerichtsbeschluss möglich. Er darf zwar wählen (ein unabdingbares Recht), aber sich nicht zur Wahl stellen. Gleichzeitig verliert er mit einer entsprechenden Verurteilung alle bereits bekleideten öffentlichen Ämter.
Was du forderst ist also schon geltendes Recht und wird auch so praktiziert.
Anders sieht es aus, wenn jemand Mitglied des Land- oder Bundestages etc. ist. Für die Dauer dieser Mitgliedschaft greift für ihn ersteinmal politische Immunität - das heißt er kann wärend seiner Amtszeit nicht juristisch angegangen werden (sehr wohl aber danach, falls das vorgeworfene strafbare Verhalten noch nicht verjährt ist. Das ist kein Freibrief für Straftaten, wie manche denken, da diese Immunität generell auch aufgehoben werden kann, sondern ein Schutz der Funktionstüchtigkeit des Parlamentes, das wenn auf einmal eine ganze Fraktion wegen des Vorwurfs vermeintlicher Straftaten immobilisiert würde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Da wir in einem demokratischen Rechtsstaat leben, sind staatliche Vorschriften darüber, was konkret Parteien tun müssen oder lassen sollen, sehr sparsam bestimmt. Bei Vorbestraften wiederum ist in Rechnung zu stellen, dass sie ja schon eine Strafe verbüßt haben! Eine Doppelbestrafung würde wiederum gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen.

Deine Idee und ihre Begründung ist daher sehr widersprüchlich.

Generell gibt es für ein Verbot von Parteien hohe Hürden. Insbesondere kann die Politik gar nicht darüber entscheiden, sondern nur die (Verfassungs)Justiz!

Ich bin der Meinung dass man eine Partei nicht verbieten soll, da es gegen die Demokratie ist.

An ein Parteiverbot sind sehr hohe Hürden gesetzt, das geht nicht einfach so "auf Zuruf". Bisher sind auch erst 2 Parteien in den knapp 75 Jahren seit bestehen der Bundesrepublik verboten worden.