Vater verstorben, meine Schwester hat nicht geholfen bei ausräumen der Wohnung. Kann ich das in "Rechnung" stellen?

6 Antworten

Im Nachhinein damit zu kommen - finde ich ziemlich unfair, sowas bespricht man im Vorfeld.

Vielleicht hätte die Schwester die Möglichkeit gehabt aus ihrem Bekanntenkreis Helfer zu stellen oder hätte sich unter den Umständen doch Zeit gemacht.

Wenn du jetzt deine Zeit mit Stundenohn in Rechnung stellst -kommt als nächstes die Diskussion wer wann was geschenkt bekam, unterstützt wurde, am Ende seid ihr untereinander auch verkracht

Frag sie was sie davon hält, wie sie reagiert und entscheide dann.

Nein, dazu ist sie nicht verpflichtet.

Und wenn wenig Kontakt bestand hat sie sowieso ein vollkommen eigenes Leben gelebt, was nicht das Geringste mit dem deines Vaters zu tun hatte, also ist sie auch nicht dafür verantwortlich was für Gegenstände dein Vater angehäuft hat.

Das hättest du VORHER abklären sollen.

So hast du Leute bestellt und bezahlt.

Fair wäre es natürlich, wenn sie sich an de Kosten beteiligt. Denn alternativ hätte man auch eine Entsorgungsfirma bestellen können, was am Ende wohl um einiges teurer geworden wäre. Das wäre auch aus der Erbmasse zu zahlen gewesen.

Also sprich sie darauf an wie ihr da nun überein kommt.

Gab es denn was zu erben von Wert?

Wenn die Wohnung zwingend a usgeräumt werden musste und deine Schwester auf eine Teilnahmeaufforderung nicht reagiert hat, dann könntest Du ihr 50% der Kosten in Rechnung stellen (falls ihr beide die einzigen Erben seid).

Ich würde mit der Schwester reden. Natürlich scheint sie sehr durch ihr Kind beansprucht zu sein. Du hast dadurch alles allein gemacht und ärgerst dich.

Deine Zeit würde ich nicht berechnen, aber das, was du für andere Helfer ausgegeben hast, kannst du ebenso wie die Kosten für die Trauerfeier vom erbe abziehen.

Besprechen würde ich es trotzdem