Vater spielt beim Umgang nicht mit, was tun?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dss sind (wie so oft in solchen Fällen) Machtspiele, die über das Kind ausgetragen werden. Ganz übel!

Warum hast Du Dich überhaupt auf diesen Eiertanz eingelassen, wenn doch eine klare Regelung des Gerichts besteht?

Da Du mit ihm ja nicht adäquat kommunizieren kannst, teile ihm schriftlich mit, dass Du ihm ab sofort nicht mehr entgegenkommst und er sich an die Regelung des Gerichts zu halten hat. Parallel dazu schilderst Du den Sachverhalt dem Jugendamt, damit hast Du Deine Pflicht getan. Hält er sich trotzdem nicht daran oder fängt an, Dich zu bedrohen bzw. wird anderweitig unangenehm, dann sofort Anzeige erstatten! Ich würde bei so jemanden nicht lange fackeln. Du hast bereits Gewalt durch ihn erfahren. Er spielt vermutlich mit Deiner Angst und genau diesen Zahn musst Du ihm ziehen!

Alles Gute!

psimonp  14.02.2024, 04:46

dann wird er das kind einbehalten und gerichtlich die derzeitige wechselmodellregelung einklagen. sie kann nicht einfach dinge abändern, nur weil sie machtspielchen möchte

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Estrella06  14.02.2024, 09:24
@psimonp

Dein Kommentar entbehrt jeglicher Grundlage.

Erstens gehen die Machtspielchen von ihm aus, nicht von ihr. Wenn Du den Text richtig lesen und VERSTEHEN würdest, wäre das klar! Zweitens: Er kann das Wechselmodell einklagen, das heißt noch lange nicht, daß er es bekommt. Damit müssen BEIDE Elternteile einverstanden sein und so wie sich der Typ verhält, hat er sowieso ganz, ganz schlechte Karten. Und von wegen Kind einbehalten- ja klar. Macht sich dann besonders gut, wenn man vor Gericht etwas erreichen will. Leider hast Du überhaupt keine Ahnung.

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psimonp  14.02.2024, 21:14
@Estrella06

er lebt das wechselmodell bereits, sagt sie doch somit kann er es selbstverständlich durchsetzen. er verhält sich völlig normal und hat die besten karten. was er in seiner zeit macht geht mutti garnix an. so wie sie sich verhält, hat er die besten chancen das kind ganz zu sich zu holen.

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psimonp  14.02.2024, 21:18
@Estrella06

dcoh sie sagt doch selbst das sie eine wechselmodellregelung leben. von daher darf sie garnix ärgern

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Naddelliench85 
Fragesteller
 14.02.2024, 23:03
@psimonp

Lesen! Wir haben Wochenendwechsel per Gericht unterschrieben! Jedes Wochenende wird gewechselt. Er möchte die Kleine aber jedes Wochenende eine Nacht! Also nichts mit "was hat das Gericht gesagt"

Somit darf er auch nicht einfach sein Kram durchsetzen

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Naddelliench85 
Fragesteller
 14.02.2024, 23:06
@psimonp

Außerdem sind sie in Ihren Aussagen widersprüchlich!

Vater darf alles aber Mutter darf nichts einfach so abändern.

Behalten sie bitte in meinem Fall Ihre Meinung für sich!

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psimonp  15.02.2024, 04:39
@Naddelliench85

wenn es bereits jedes wochenede ist und er das ausweiten will steht dem nix im weg. abändern darfst du es nicht mehr. er holt sich ansonsten einfach das ganze sorgerecht und das kind, wenn du weiterhin theater machst und keine bindungstoleranz zeigst

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psimonp  15.02.2024, 04:39
@Naddelliench85

nein er darf nur nicht weniger als du. das solltest du lernen. du hast sendepause in seiner umgangszeit und kein mitspracherecht.

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Naddelliench85 
Fragesteller
 15.02.2024, 21:02
@psimonp

In keiner Silbe habe ich erwähnt, dass ich die Kontrolle halten möchte oder er weniger machen oder entscheiden darf sondern agiere nach der Kleinen.

Wenn ich Zustimmung von Erziehern und Kinderarzt bekomme, dass sich etwas ändern muss, sind Sie die letzte Person die etwas anderes sagen kann.

Schaffen Sie sich ein vernünftiges Hobbie an statt immer Stunk machen zu vollen, was anderes tuen Sie nicht.

Schönes Leben noch

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psimonp  16.02.2024, 04:12
@Naddelliench85

besprich deine kontrollsucht mit deinem therapeuten. wenn du was ändern möchtest, dann kannst du das in deinem haushalt machen. in dem des vaters hast du keinerlei mitspracherecht

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es gibt also eine regelung zum wechselmodell. hier sollte das wechselmodell ausgeweitet werden mit wöchentlichen oder wechsel alle 14 tage, damit das kind mehr stabilität bekommt. dem kannst du zustimmen oder er setzt es gerichtlich durch

Naddelliench85 
Fragesteller
 14.02.2024, 12:46

Gerichtlich wurde schon Wochendumgang alle 2 Wochenenden geregelt plus 2 Tage Umgang in der Woche.

Das Wechselmodell klappt nicht weil er keine Möglichkeit hat die Kleine morgens pünktlich weg zu bringen.

Ich denke dadurch, dass er wenig konsequent gegenüber der Kleinen ist und regelmäßige Zeiten nicht einhalten kann (zu Bett gehen etc) sehe ich das Wechselmodell eher schwierig, dass mehr Ruhe einkehren wird weil sich die Kleine immer an andere Gewohnheiten gewöhnen muss

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psimonp  14.02.2024, 21:15
@Naddelliench85

er muss die kleine morgens auch nirgendwohin bringen. wann er das kind zu bett bringt, was das kind bei ihm isst, wer das kind betreut, wo es sich aufhält, entscheidet er alleinig im rahmen seiner alleinigen alltagssorge und geht dich garnix an.

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Naddelliench85 
Fragesteller
 14.02.2024, 23:01
@psimonp

Sry, GEMEINSAME Sorge beinhaltet nunmal das Grundgerüst der Erziehung zum Wohle des Kindes zu gestalten und nicht komplett aneinander vorbei zu entscheiden. Egal wo sich das Kind gerade aufhält.

Ich merke hier wird die Meinung sehr einseitig gehalten. Und nicht Sachlich.

Schönen Abend noch!

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psimonp  15.02.2024, 04:41
@Naddelliench85

nein du verstehst gsr einfach nicht. er entscheidet in seiner umgangszeit im rahmen seiner alleinigen alltagssorge alle belange des kindes. in dieser zeit hast du nichts mitzuentscheiden, kein mitspracherecht und hast sendepause. du spielst machtspielchen auf dem rücken des kindes. daher warst du hier noch nie sachlich

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