Urheberrecht?

VanLorry  04.04.2024, 22:41

Wer hat das Ausgangsmaterial bereitgestellt? Du? Kundin?

kroxb 
Fragesteller
 04.04.2024, 22:43

Sie hat das Rohmaterial also das Video bereitgestellt und ich als Videoeditor füge bei den Reels Untertitel, Bilder, Videos und sowas hinzu und schicke es ihr über eine Cloud zu.

3 Antworten

Die Urheberrechtsverletzung geht vom Upload aus – ich gehe jedenfalls stark davon aus.

§ 15 Absatz 1 i.V.m. § 106 UrhG

Du darfst zwar ohne Erlaubnis auch nicht einfach so ein geschütztes Werk verwenden bzw. bearbeiten, allerdings gehe ich nicht davon aus, dass das der Grund für die Abmahnung ist.

Wenn sich die Abmahnung auf die Veröffentlichung des Videos im Internet bezieht, trifft dich keine Schuld – außer es wurde vertraglich vereinbart, dass du auch die Inhaltsprüfung übernimmst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich nutze YouTube seit 2008 fast täglich

Wenn sie dir alle Videos geliefert hat, wird man dir da schwer einen Vorwurf machen können. Bei offensichtlichen Urheberrechtsverstößen hättest du sie zwar drauf hinweisen können, aber eigentlich ist das nicht deine Aufgabe, wenn du für Schneiden+Untertitel bezahlt wirst - genauso wie du nicht für mögliche Fehler im Inhalt verantwortlich wärst - z.B. wenn in einem Fachvortrag etwas falsches erzählt wird und du nur Untertitel ergänzt.

Ein Fall, der mir auf die Schnelle einfiel, wo der Verstoß bei dir läge, wäre wenn sie dir Beispielvideos von anderen Unternehmen gegeben hat um zu sagen so in der Richtung soll das Endprodukt aussehen. Wenn die dann umgearbeitet werden, aber teilweise erhalten bleiben, ist klar, dass das urheberrechtlich ein Problem darstellt.

Wenn die Urheberrechtsverletzung aber in den zu verarbeitenden Rohdaten, die von ihr kamen, lag, ist das ihr Fehler. Wenn man fast Video zufällig im Internet findet, kann man mal Nachfragen (aber es ist auch dann möglich, dass eine Lizenz oder Einverständniserklärung vorliegt), aber einerseits ist keinesfalls sicher, dass man diese Videos findet und umgekehrt ist auch wenn man sie nicht findet nicht klar, ob alles urheberrechtlich Einwandfrei ist. Fie einzige Möglichkeit es korrekt zu machen, wäre wenn du den Auftraggeber fragst, ob er für alle Daten, die er dir gegeben hat, die nötigen Rechte hat und dann läge das wieder dort. Ich vermute, dass viele Auftraggeber auch gar nicht so angetan wären, wenn man anstatt nur seine Arbeit zu machen auch noch weitere Arbeiten unabgesprochen miterledigt, da das zumindest bei einer Bezahlung nach Arbeitszeit fie Kosten unnötig in fie Höhe treiben würde. Man stelle sich vor erst wird das Material beschafft und die Rechte geklärt, dann eird es zur Nachverarbeitung übergeben und nochmal geprüft und dann vielleicht noch mal von demjenigen, der es hochladen soll.

Um eine Analogie aus dem Bau zu nehmen: Wenn einem Maurer gesagt wird: Bau dort eine Mauer, dann baut er dort eine Mauer. Er erkundigt sich nicht, ob der Nachbar zustimmen muss oder ob in diesem Fall eine Baugenehmigung nötig ist und ob sie ggf. vorliegt - höchstens vielleicht, wenn ihm etwas komisch vorkommt, weil es unüblich wäre, aber am Ende wären die fehlenden Dokumente nicht sein Problem.

Hast du aber selbst noch zusätzliche Musik, Videos oder Fotos rausgesucht, wärst du für diese verantwortlich.

Sie hat das Rohmaterial also das Video bereitgestellt
da sie aufgrund der Sorgfaltsflicht davon ausgeht das ich meine Arbeit sorgfältig überlege und die Lizenzen prüfe.

Meine Laienmeinung:

Du bist Editor, kein Anwalt in Urheberrechtsfragen. Ihr Content, ihre Verantwortung.