Pinterest? Urheberrecht?
Ich habe damals oft Bilder auf Pinterest repostet.
Mittlerweile habe ich alle meine Pins gelöscht, allerdings habe ich heute eine E-Mail von Pinterest bekommen, in welcher man mich darüber informiert, dass sie aufgrund einer eingegangenen Meldung, d.h. Urheberrechtsverletzung, ein Bild runtergenommen haben, welches ich eigentlich schon gelöscht hatte.
Bilder, die man auf Pinterest löscht, können ja auch weiterhin gefunden und in diesem Falle meinem Account zugeordnet werden.
Wie sieht das jetzt aus - kann das für mich jetzt teuer enden? Sollte ich meinen Account lieber löschen? Oder ändert das nix daran, dass die alten längst gelöschten Pins jetzt Folgen für mich haben könnten? Welche wären das bspw?
Vielen Dank für Rückmeldungen
1 Antwort
Sollte ich meinen Account lieber löschen? Oder ändert das nix daran, dass die alten längst gelöschten Pins jetzt Folgen für mich haben könnten?
Wie genau Pinterest im Einzelnen funktioniert ist mir nicht ganz klar, generell würde ich dir aber ans Herz legen den Account zu löschen, da du dann zumindest alles getan hast, was dir so möglich war, um einer etwaigen Rechtsgutverletzung abzuhelfen. Im Zweifel kannst du auch Pinterest einmal anschreiben, von deinem Recht auf Datenlöschung Gebrauch machen und explizit auch kundtun dass du möchtest, dass alle von dir hochgeladenen Bilder von den Servern entfernt werden.
Welche wären das bspw?
Wenn du ein fremdes Bild das die Schöpfungshöhe erreicht ohne Einwilligung (Lizenz) des Urhebers und ohne vorliegen eines gesetzlich erlaubten Nutzens verbreitest, so ist dies strafbar. Die Tat wird allerdings im Regelfall nur auf Antrag verfolgt (§ 109 UrhG).
Darüber hinaus könnte natürlich der Urheber zivilrechtliche Ansprüche gegen dich geltend machen. Konkret wäre dies ein Anspruch auf Unterlassen (um diesen auszuräumen würde ich an deiner Stelle wie gesagt das Konto direkt löschen) sowie Schadensersatz, je nach Ausmaß der Verbreitung des Werkes.
Solltest du eine Abmahnung erhalten, so würde ich dir dazu raten, die ggf. beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen. Setze selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung auf, in der du nach Hamburger Brauch einräumst, dass du das Werk nicht weiter verbreiten wirst, erwähne aber explizit, dass du einer Zahlung von Schadensersatz nicht zustimmst und die Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Rechtsschuld und ohne Präjudiz abgibst. Hol dir hierbei im Zweifel Hilfe, die Verbraucherzentrale oder ein auf allgemeines Zivilrecht oder Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt hilft dir hier gerne weiter.
LG