Unterschied zwischen öffentlicher Beglaubigung und notarieller Beurkundung?

3 Antworten

Bei einer öffentlichen Beglaubigung wird ausschließlich notariell bestätigt, dass eine vorliegende Unterschrift echt ist und vom Unterzeichner in Gegenwart des Notars angefertigt wurde. Was unterschrieben wurde, spielt dabei keine Rolle. So könnte auch eine Unterschirft auf einem leeren Blatt Papier beglaubigt werden.

Eine notarielle Beurkundung, z.B. bei einem Immobilienvertrag, geht dagegen viel weiter. Dazu würde z.B. gehören:

  • Identität und Geschäftsfähigkeit der Parteien prüfen
  • Die Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten aufklären
  • Aufnahme der Erklärung in die Urkunde
  • Vorlesen der Urkunde
  • Genehmigung der Urkundeninhalte durch die Parteien
  • Unterschrift der Urkunde durch die Parteien und den Notar

Bei einer öffentlichen Beglaubigung wird festgestellt, dass Original und (Foto-)Kopie eines Dokumentes vollkommen identisch sind. Unter die Kopie kommt dann ein Stempfel, der besagt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Damit wird die Kopie praktisch auch zu einem Original ("zweiter Klasse", wie ich es mal nennen möchte).

Bei einer notariellen Beurkundung unterzeichnen die Vertragsparteien einen Vertrag vor dem Notar. Beispielsweise ist es so bei einem Immobilienverkauf. Die Vertragspartner müssen sich mit ihrem Personalausweis beim Notar ausweisen und dann darf der Vertrag erst IN ANWESENHEIT des Notars unterzeichnet werden.

Beglaubigt werden Unterschriften (ggf. auch vom Notar).

Bei einer Beurkundung wird der gesamte Text vom Notar (oder der sonstigen Urkundenperson) aufgrund der Erklärungen der Parteien formuliert (oder zumindest verantwortet, auch wenn er bloß kopiert). Und danach unterschreiben alle zusammen.