Unterschied Deliktsfähigkeit und Strafmündig?

2 Antworten

Strafmündigkeit gehört ins Strafrecht. Da geht's darum, ab wann ein Mensch für eine rechtswidrige Tat bestraft werden kann.

Deliktsfähigkeit ist Zivilrecht. Da geht's darum, für einen verursachten Schaden Ersatz leisten zu müssen.

Die Altersgrenzen der Deliktsfähigkeit orientieren sich im Wesentlichen an denen der Geschäftsfähigkeit. Die Altersgrenze von 7 Jahren ist dabei einigermaßen willkürlich gewählt. Allerdings gehen in diesem Alter alle Kinder bereits in die Schule. Vielleicht hat das damit zu tun.

Die Deliktsfähigkeit meint die Eigenschaft, für einen selbst verursachten Schaden Schadenersatz gemäß BGB leisten zu müssen.

Strafmündigkeit meint die strafrechtliche Verantwortlichkeit, die Eigenschaft, gem. StGB bestraft werden zu können.