Unterricht rauswerfen wegen kein Buch?
Hallo,
Darf meine Deutschlehrerin mich vom Unterricht rauswerfen, weil ich mein Buch, das wir im Unterricht bearbeiten nicht dabei habe, obwohl ich es Digital vollständig habe, mich trotzdem rauswerfen?
Mfg
5 Antworten
Ein Lehrer darf eigentlich nie jemanden aus dem Unterricht entfernen, wenn es nach dem Gesetz geht. Dadurch verletzt der Lehrer nämlich seine Aufsichtspflicht und kann rechtlich dafür belangt werden, wenn der rausgeworfen Person in dieser Zeit etwas zustößt.
Ein Rauswurf aus dem Unterricht führt aber sicher nicht zu einem Gefühl der Beaufsichtigung. Immerhin könnte ein Schüler in der Zeit irgendwo hinfahren etc, wo irgendwas passieren kann.
Dadurch verletzt der Lehrer nämlich seine Aufsichtspflicht
Dann dürfte er auch niemanden auf Toilette lassen ... ohne ihn zu begleiten, dabei aber die Aufsicht der anderen Schüler vernachlässigt.
Mit anderen Worten.
Zum Toilettengang müssten alle Schüler samt Lehrer den "Notdurft- verrichtenden" begleiten. 😉
Dabei verlässt der Schüler aber nicht das Schulgebäude, was bei einem Rauswurf jedoch schon eher der Fall wäre.
Aus der Klasse/Unterricht rauswerfen ist nicht aus dem Schulgebäude rauswerfen.
Wozu ein (angeblicher ?)Toilettengang genutzt wird, das kannst auch Du nicht beeinflussen.
Aber zum dramatisieren reicht es.
Ergänzung:
Was letztendlich Grund für den Rauswurf war, ist nicht wirklich zu erkennen. Möglicherweise war es nicht nur das Digitale. Denkbar wäre, dass zuvor eine Aufforderung dies nicht zu nutzen, nicht zu befolgen der Grund.
Beim Klagen werden selten die Gründe der Gegenseite genannt.
Das Verhalten der Lehrerin kommt mir übertrieben vor.
Sie hätte dich auch in der Klasse lassen können, obwohl du das Buch nicht bei dir hattest.
Aber du bist dir ja ganz sicher, dass das fehlende Buch der einzige Grund war.......
obwohl ich es Digital vollständig habe
Ob der Rauswurf berechtigt ist, weiß ich nicht. Aber was käme auf Lehrer zu, wenn die Nutzung der Smartphones / Tablets zur Normalität werden?
Sie könnten kaum noch prüfen, ob damit unterrichtsfremde Aktivitäten stattfinden und die Schüler praktisch abwesend wären.
Dürfte ein Thema für den Schul-Elternrat sein.
nein
das darf sie nicht, Anzeige und Schadensersatzklage, geh zu deinen Eltern und zusammen zu einen rechtsanwalt, vielleicht hat die Lehrerin (nichts neues) probleme in der Partnerschaft
Schadensersatz ist schon an sich witzig. Welcher Schaden ist denn entstanden?
Auch gut ist das mit dem Rechtsanwalt. Den bezahlst Du, oder?
Hast Du den "Satire-Button" vergessen? Oder hast Du Probleme in der Partnerschaft?
Auch sinnfreie oder sogar hirnrissige Kommentare haben einen gewissen Unterhaltungswert.
Sie dürfen jedoch nicht zu falschen Entscheidungen beim FS führen.
Erzähle die ganze Story - nicht nur das, was Dir in den Kram passt.
Aufsichtspflicht ist keine Bewachungspflicht. Es reicht wenn sich Schüler beaufsichtigt fühlen.