Unterhaltsberechnung mit einem Kind im Haushalt

1 Antwort

Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag sind kein Einkommen, welches dir zugerechnet werden würde.

Dein Selbstbehalt gegenüber dem Kind welches beim Vater lebt, liegt bei 1450 EUR unterhaltsrechtlichem Netto. Der Bedarf für dein Kind welches bei dir lebt ist gedeckt durch Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag.

Ob du nun mit dem Kind im Haushalt zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit dem anderen Kind gegenüber verpflichtet bist, kommt natürlich auch darauf an wie alt das Kind ist, welches nun bei dir lebt.

Ist es unter drei Jahre alt, so kann die gesteigerte Erwerbsobliegenheit ggf. ausgeschlossen werden nach §1570 BGB. Wäre halt eine Einzelfallentscheidung.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen