Unterhaltsberechnung mit einem Kind im Haushalt
Guten Tag,
ich bin alleinerziehend mit einem Kind im Haushalt.
Ich arbeite und erhalte zusätzlich Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss.
Meine ältere Tochter wohnt bei ihrem Vater ( er ist nicht Vater meiner Kleinen die in meinem Haushalt lebt)
Wie wird hier der Selbstbehalt für mich und meine Kleine berechnet?
Wird zur Unterhaltsberechnung auch das Einkommen meiner kleinen Tochter (Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag) mit eingerechnet oder nur mein Lohn und ggf das Wohngeld?
Leider kann ich nirgends aussagekräftige Antworten finden.
Ich bedanke mich vorab.
1 Antwort
Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag sind kein Einkommen, welches dir zugerechnet werden würde.
Dein Selbstbehalt gegenüber dem Kind welches beim Vater lebt, liegt bei 1450 EUR unterhaltsrechtlichem Netto. Der Bedarf für dein Kind welches bei dir lebt ist gedeckt durch Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag.
Ob du nun mit dem Kind im Haushalt zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit dem anderen Kind gegenüber verpflichtet bist, kommt natürlich auch darauf an wie alt das Kind ist, welches nun bei dir lebt.
Ist es unter drei Jahre alt, so kann die gesteigerte Erwerbsobliegenheit ggf. ausgeschlossen werden nach §1570 BGB. Wäre halt eine Einzelfallentscheidung.