Unterhalt für Schwiegereltern in anderem EU-Land?
Hallo!
Ich soll für meine polnische Schwiegermutter in Polen Unterhalt zahlen, bzw. wird das geprüft. Dazu soll ich ein polnische Schriftstück ausfüllen. Kann ich verlangen, dass es in Deutsch oder Englisch zu mir kommt und kann ich auf deutsches Unterhaltsrecht pochen, was die Zahlungsgrenzen angeht?
Leide finde ich dazu nichts konkretes. Selbst die Haagener Verordnung von 2007 dazu hat mehr Ausnahmen als konkrete Anhaltspunkte für mich.
5 Antworten
Wieso sollst Du für Deine Schwiegereltern Unterhalt zahlen? Dafür wäre Dein Mann zuständig - er ist ja das Kind.
Lass Dich notfalls von einem Anwalt beraten.
Du kannst davon ausgehen, dass du in Deutschland für den Unterhalt MEHR bezahlen müsstest als in Polen. Von daher kannst du froh sein, wenn du mit den Polnischen Regeln berechnet wirst.
Ein Formular welches man nicht vesteht, unterschreibt man verständlicherweise nur sehr ungern. Aber ich glaube auch nicht, dass du ein Recht auf eine Übersetzung hast.
Auf deutsche übersetzt des Formulars bestehen. Dann kannst du das ausfüllen. Wo sind die Kinder, die an erster Stelle der Unterhaltspflicht steht?
Ich würde so ein Formular nur ausfüllen, wenn es auf Deutsch ist. Auch die deutschen Formulare sind in mehreren Sprachen verfügbar.
Auch hier in Deutschland muss Elternunterhalt gezahlt werden und als Schwiegerkind ist man dem Partner zu Unterhalt verpflichtet...damit der dann mehr zahlen kann.
Ich würde mir im Zweifel einen Anwalt nehmen und ohne garnicht unterschreiben. Ganz sicher nichts auf Polnisch.
nach deutschen Recht ist man nicht für Schwiegereltern Unterhaltspflichtig.
nur indirekt kann über die Unterhaltspflicht ggü. dem Ehepartner auf das eigene Einkommen Zugegriffen werden
Danke für die Antwort. Sorry, habe den falschen Knopf gedrückt. Wollte eigentlich hilfreich klicken.
Für Schwiegereltern ist man nicht Unterhaltspflichtig !
Stimmt....nur halb....
Es gilt nicht die direkte Unterhaltspflicht. ABER: Ein Ehepaar wird zu Elternunterhalt gemeinsam herangezogen. Das Kind ist Unterhaltspflichtig und zu der Berechnung wird auch das Gehalt des Ehepartners herangezogen. Und das ist auch gut so. Eine Arzt-Ehefrau kann sich leisten auf dem Sofa zu sitzen und nichts zu tun...ist somit nicht unterhaltsfähig, weil sie kein Einkommen hat. Und der Bruder muss Unterhalt zahlen, nur weil beide Partner arbeiten...das wäre ungerecht. Deshalb wird das Gehalt auch vom Partner mit eingerechnet, der ist dem anderen Ehepartner zu Unterhalt verpflichtet.
Ist A: Einkommensabhängig und B: Ein Scheidungsgrund ! :)
Ich habe mit einem Anwalt aus Polen gesprochen. Ich muss nichts zahlen. Sie haben keine rechtliche Grundlage dafür. Es steht sogar bei denen im Gesetz, dass wenn es nur ein Einkommen gibt, keine Forderungen gestellt werden dürfen.
Die Kinder werden schon alle zum Teil zur Kasse gebeten. Nur reicht es wohl nicht.