Unser Fensterscharnier ist gerostet und gebrochen. Wer bezahlt, Mieter oder Vermieter?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für Instandhaltung/-setzung und ggf. Ersatz ist der Vermieter zuständig.

BGB § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Du kannst mal schauen, ob du am Fenstergetriebe einen Hersteller findest. Aber das sieht so alt aus, ich glaube nicht, dass es da noch Teile gibt.

Der Vermieter-er das ja vermietet! Du zahlst Miete für alles,sonst könntest Du es ja mitnehmen wenn Du ausziehst"! Immer schauen wo sich so etwas anbahnt und reagieren,denn so was kommt nicht von heut auf morgen!

Das sieht nach Verschleiß aus, kaputt halt. Spreche mit dem Vermieter, er soll einen Handwerksbetrieb beauftragen.

Hier ist der Vermieter in der Pflicht. Du musst ihn informieren, woher sollte er sonst wissen, dass er hier etwas unternehmen muss.

Keinesfals solltest du hier selbst Hand anlegen.

Auf dem Foto sehe ich Feuchtigkeitsschäden. Wo kommen die her (Ursache). Da könntest du u.U. damit rechnen, dass du deshalb verantwortlich gemacht wirst.