Ungebetene Katzenfütterung?

2 Antworten

Hallo Steve2102

oh bei so uneinsichtigen Leuten hilft leider nur der Anwalt und die schriftliche Unterbindung der Fütterung, also eine sogenannte Unterlassungsverfügung. Da habe ich gleich noch Kontaktdaten für dich.

Allgemeine Info zum Thema unerlaubtes Füttern von Tieren:

Generell hat man einfach keine fremden Tiere zu füttern !

Das Anfüttern von Tieren, sowie ein systematisches, oder gar regelmäßiges anlocken mit Futter, kann rechtliche Folgen haben und gerichtlich verboten werden, da es gegen die Eigentums- und Besitzrechte des Tierbesitzers verstößt und man kann sogar zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden. Wird z.B. eine Katze oder ein Hund gegen den Willen des Halters aktiv angelockt und dann gefüttert, kann der Halter einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB geltend machen. 

Wird z.B. eine Katze regelrecht angelockt, dass sie nur noch sporadisch und am Ende gar nicht mehr nach Hause kehrt, so ist das ein Eingriff in die Privatsphäre des rechtmäßigen Tierbesitzers. Außerdem werden die Tiere so krank gefüttert, da sie zu einem Überfüttert werden und zum anderen man ja gar nicht weiß, was sie überhaupt fressen dürfen. Es gibt Tiere, die nur spezielle Kost (z.B. Diabetes, Futtermittelallergie ect.) bekommen dürfen und selbst einheimische Pflanzen am Wegrand, sind für einige Tiere giftig ! Der rechtmäßige Besitzer könnte hier auf entstandene Tierarztkosten verklagen.

Wird durch die Fütterung dem Berechtigten ein erheblicher Nachteil zugefügt, besteht sogar die Möglichkeit einer Bestrafung wegen strafrechtlich relevanter „Entziehung“ der Katze (Art. 141 und Art. 110Abs. 4 StGB).  

Im schlimmsten Fall, werden viele Tiere durch unvernünftige Menschen tot gefüttert, selbst wenn ein Verbotsschild Sichtbar ist ! Muss das wirklich sein ?

So fallen u.a. Weidetiere wie Pferde, Schafe, Ziegen, Rehe/Rotwild, Hühner, Enten, Esel und selbst Kühe/Rinder der unvernünftigen Fütterei zum Opfer. Da gehen Menschen allen ernstes hin und verfüttern gezielt in Tiergehegen, auf Weiden oder im Wald Küchenabfälle wie z.B. Kartoffelschalen, Kuchen, Brot, Fleischreste ect. gewürzt, Verschimmelt oder nicht, aber es wird noch den Rehen/Rotwild, Kühen/Rinder, Esel, Enten/Vögel, Wildschweinen ect. vorgeworfen.

Fütterung in den Wäldern ist generell verboten und kann mit bis zu 25.000€ geahndet werden.

Viele Tiere sterben allerdings schon an der Überfütterung ! So können Äpfel und Möhren bei Pferden zum Beispiel zum Verhängnis werden. Wenn da jeder, der an der Weide vorbei kommt, einen Apfel füttert, so erleidet das Pferd am Abend Durchfall oder eine Kolik. Denn Pferde und Ponys sollten pro Tag nur 1 Apfel pro 100Kg Körpergewicht erhalten. Aber auch Erkrankung wie z.B. Hufrehe, kann durch zu viel Obst verschlimmert werden. Wiederkäuer wie eben Kühe/Rinder, Ziegen, Schafe ect. können große Mengen Kohlenhydrate aus Brötchen, Brot und Obst überhaupt nicht verdauen. Der Pansen übersäuert, bläht auf und drückt auf die Organe. Eine derartige Übersäuerung führt zum Tod, durch Kreislauf- und Nierenversagen.

Brot/Brötchen können für Enten tödlich sein ! Wasservögel wie Enten finden in der Natur genügend Futter. Brot/Brötchen führen bei Enten zu Verdauungsproblemen. Denn neben Backtriebmittel, ist zuviel Zucker, Salz und manchmal sogar Schimmel enthalten. Im Hals und Magen der Enten, Gänse, Schwäne quillt das Brot und die Brötchen auf und daran können sie sterben. Küken und kleine Vögel können sich an großen Stücken leicht verschlucken. Werden die Tiere an die Fütterung mit diesem ungeeigneten Futter gewöhnt, verzichten sie auf ihre natürliche Nahrung, was weder gesund ist für die Verdauung, noch ausreichend mit Nährstoffen versorgt. Liegengebliebene Reste verderben, verschmutzen Wiesen und Gewässer und ziehen andrer Tiere wie z.B. Ratten an. Ein weiteres Problem, wenn Enten regelmäßig gefüttert werden, so bringen die Elterntiere den Küken bei, nach Futter zu betteln. Die Vögel verlieren die natürliche Scheu und werden so schneller Opfer von Hunden, Fahrzeuge, oder auch Kindern und können Verletzungen davon tragen oder sterben.

Die natürliche Nahrung von Enten sind Wasserpflanzen und Frösche/Froschlaich, Kaulquappen, Schnecken, Würmer und keine Fische ! Hier drohen Regional Bußgeld von 35€ bis 5.000€ !

Selbst einheimische Pflanzen sind nicht für jede Tierart geeignet ! So sind unter anderem für Pferde, Schafe, Esel und Co. Adlerfarn, Eibenzweige, Blätter und Früchte von Bergahorn und Eiche, Johanniskraut gefährlich, da sie zu tödlichen Vergiftung führen können.

Tiere also bitte niemals einfach füttern, es sei denn, man hat vom Besitzer ausdrücklich die Erlaubnis und welches Futter gefüttert werden darf !

Ausnahmen gibt es allerdings auch. Aber BITTE Informiert euch und kauft im Fachhandel gutes Futter ! Im heimischen Garten dürfen z.B. Igel, Eichhörnchen und Singvögel Futter bekommen, Tauben hingegen nicht immer, da sie starke Verunreinigung produzieren, die Gesundheitsschädlich sind. Bei Tauben ist es Regional geregelt, da müsst ihr euch an die Stadtverwaltung/Gemeindeverwaltung wenden.

Manche gehen aber noch weiter.

Mit der Fütterung oder gar mit der Gewährung von Unterkunft, übernimmt man als Drittperson quasi die Rolle des Betreuers und damit die Rechte des Tierhalters, wodurch dieser geschädigt wird. Der rechtmäßige Besitzer kann also eine Zivilklage einreichen und die Fremdfütterung und Unterkunft Gewährung verbieten lassen. Er kann sogar, wenn sein Tier bei einer fremden Person im Haus ist, auf Herausgabe des Tieres die Polizei rufen und Klagen einreichen.

Wenn jemandem z.B. eine Katze oder ein Hund zuläuft, oder vermeintlich Besuchen kommt, sollte man erst mal schauen, wo das Tier hin gehört. Niemals ein Tier einfach anfüttern oder Unterkunft gewähren !!

Aber auch wenn man Streuner, also Herrenlose Katzen/Straßenkatzen oder Hunde, einfach Anfüttert, macht man sich Strafbar ! Bei Streuner lockt man so, unter Umständen, weitere Straßentiere an, was zu einem großen Problem führen kann, da man nicht einfach Futterstellen anlegen darf, wie man Lustig ist. Denn Futterstellen müssen beim Vetamt, Tierschutz und Ordnungsamt angemeldet und genehmigt werden.

Du möchtest nicht, das dein Nachbar dein Tier füttert ? Das kannst du tun:

  • das offene Gespräch mit deinem Nachbarn suchen
  • Verbotsschild gute Sichtbar aufstellen
  • Bringt das nichts, schriftlich dazu auffordern, die Fütterung zu unterlassen
  • Hierbei kannst du auch eventuelle Tierarztkosten geltend machen, die durch die (Über-)Fütterung und sonstige Folgen anfallen
  • Führt auch das zu keiner Einigung, kannst du eine Unterlassungsverfügung beim Amtsgericht beantragen, die bei Zuwiderhandlung eine Geldstrafe vorsieht
  • Tier wurde tot gefüttert, unbedingt Polizei rufen und auf Tierquälerei Klagen
  • Rechtliche Unterstützung dazu holen

Eine gute Rechtsberatung und Infos, falls ihr Probleme mit Fremdfütterung habt, wo man einen Anwalt für Tierrecht in seiner nähe findet, erhält man z.B. beim Deutschen Tierschutzbund !! Oder schau mal hier:

Bei Tasso Anfrage:

https://www.tasso.net/Service/Gesundheit-und-Recht/Tier-und-Recht

Stiftung TIR:

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht ?

Kontaktieren Sie uns unter

Email: info@tierimrecht.org

Telefonnummer: 043 443 0643

Weitere Informationen unter

www.tierimrecht.org

Über den Deutschen Tierschutzbund, Anwaltliste im Tierrecht zukommen lassen:

https://www.tierschutzbund.de

Anwälte im Tierrecht:

https://www.tierrecht-anwalt.de/

https://www.der-tieranwalt.de/tierrecht-anwalt-urteile/files/tag-katzen.html

https://tierrecht-rechtsanwalt.de/tierrecht-anwalt-hunde-katze-recht/tierrecht-anwalt-hunderecht-katze-recht.html

https://www.rechtsanwalt-tiere.de/

https://www.ra-kotz.de/tierrecht

https://tierrechtsanwalt.de/

Alles Gute

LG

Steve2102 
Fragesteller
 29.12.2023, 17:26

Vielen lieben Dank für die umfassende Information!

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Steve2102 
Fragesteller
 29.12.2023, 17:37

Nochmals vielen lieben Dank. Ich habe auch seit 37 Jahren Katzen, bin aber noch nie mit solch uneinsichtigten Menschen konfrontiert worden.

2
NaniW  29.12.2023, 17:47
@Steve2102

ja, man lernt nie aus. Ich mache seit 2010 Tierschutz, bin Pflegestelle, da schlackert man auch als mit den Ohren. Immer wenn man denkt, man hat alles gesehen oder kennt doch und alles, kommt immer noch mal was, wo man Fassungslos da steht und sowas noch nie Erlebt hat.

Und wenn ich jemanden helfen kann, auch wenn es Umfangreich ist wo sich hier gerne auch Beschwert wird, mir egal, ich helfe :-)

Alles Gute

LG

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Steve2102 
Fragesteller
 29.12.2023, 17:59
@NaniW

Super, das mit dem Engagement im Tierschutz! Solche Leute sollte es mehr geben. Ich ziehe den Hut!

2

sprich mit dem VM, ich bin bei deiner Begründung voll bei dir, es gehört sich einfach nicht aus falsch verstandener Tierliebe eventuell andere Katze einfach zu füttern, es werden ja nicht nur Katzen damit angelockt, sondern auch Ratten und Waschbären, und das ist nicht gut.

Steve2102 
Fragesteller
 29.12.2023, 17:05

Sie ist Eigentümerin, ich Mieter. Die anderen Bewohner kümmert es nicht, solange das Tier nicht ins Treppenhaus kackt oder Vögel/Mäuse hinschleppt.

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Schubert610  29.12.2023, 17:10
@Steve2102

egal ob Eigentümerin oder Mieterin, alle haben die gleichen Rechte und Pflichten, sprich mit deinem VM oder mit der Hausverwaltung, und wenn es mehrere Eigentumswohnungen sind würde ich es mit deinem VM besprechen das so etwas bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung kommt, denn wie gesagt so etwas zieht Ungeziefer an und das ist nicht im Sinne der Hausgemeinschaft.

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Steve2102 
Fragesteller
 29.12.2023, 17:12
@Schubert610

Ich trage mich mit dem Gedanken, nach den Feiertagen, wenn unser Ordnungsamt wieder besetzt ist, dort anzurufen. Vllt. können die weiterhelfen. Meine Vermieterin interessiert nur, dass die Miete eingeht und der HV hat so viele Wohnungen zu verwalten, da bekomme ich entweder gar keine Antwort oder einen abschlägigen Bescheid.

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Schubert610  29.12.2023, 17:25
@Steve2102

so lange alles auf Privatgrundstück passiert und nur Katzen zum fressen kommen wird das Ordnungsamt nicht tätig werden weil ja keine Ordnungswidrigkeit im Raum steht, es ist ja nicht verboten Katzen zu füttern, es ist eben eine "Kann" Situation, es kann etwas passieren und daher brauchst du beim Ordnungsamt nicht anrufen.
Hier ist klar der VM in der Pflicht, macht er nichts und auch den anderen Mietern ist es egal, dann stehst du leider allein da und wirst nichts ändern können.

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Steve2102 
Fragesteller
 29.12.2023, 18:05
@Schubert610

Unser Haus befindet sich in Ortsrandslage und es ist ein erhöhtes Aufkommen von Waschbären und Füchsen auch bis in den Ort hinein bekannt.

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Schubert610  29.12.2023, 18:18
@Steve2102

dann sollte dein VM reagieren, eine andere Möglichkeit gibt es noch nicht weil hier nichts passiert ist

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Steve2102 
Fragesteller
 29.12.2023, 18:33
@Schubert610

Wie gesagt, VM kannst vergessen, da wird keine Reaktion kommen. Ich sammle jetzt regelmäßig die "Auslegeware" ein, sobald ich etwas sehe. Mehr kann ich momentan nicht tun.

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Schubert610  29.12.2023, 18:38
@Steve2102

NaniW hat ja eine umfangreiche Antwort geschrieben, ich denke das sind einige gute Tipps für dich dabei

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Steve2102 
Fragesteller
 29.12.2023, 18:48
@Schubert610

Genau, lieber Schubert. Ich habe mir die Antwort von NaniW ausgedruckt und werde es der Nachbarin, wenn ich ihr einmal begegne, in dieser Form aushändigen. Nochmals extra hingehen und sie ansprechen werde ich nicht mehr. Das habe ich schon zu oft vergeblich versucht.

Ich danke Euch für die hilfreichen Ratschläge!

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