Umzugsunternehmen mit Quittung nach Barzahlung?

3 Antworten

Barzahlung wird von meinem FA nicht akzeptiert, nur Überweisung.
Und ohne Stempel und Unterschrift geht nicht, das kann ja jeder ausstellen. Steuernummer wahrscheinlich auch nicht drauf; die Anschrift wenigstens?

Versuch es geltend zu machen. Belege muss man ja nur noch auf Anforderung einreichen.


sandra099 
Fragesteller
 22.05.2024, 22:55

auf der Quittung steht Betrag, Name und Datum

0
Was muss normalerweise eine Quittung beinhalten?

Bei einer Quittung gibt es, anders als bei einer Rechnung im Sinne des § 14 UStG, keine genauen Vorgaben.

kann ich damit etwas absetzten?

Das kommt darauf an: Handelt es sich um einen beruflich veranlassten Umzug, dann sind das Werbungskosten im Sinne des § 9 EStG.

Handelt es sich dagegen um einen privat veranlassten Umzug, wären es Handwerkerleistungen. Diese können aber wegen der Barzahlung nicht geltend gemacht werden, da Handwerkerleistungen erfordern, dass per Überweisung oder Lastschrift bezahlt worden ist, § 35a EStG Abs. 5 S. 3 EStG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

sandra099 
Fragesteller
 22.05.2024, 22:59

Danke für die Informationen. Kann ich jetzt im Nachhinein was machen, weil die Quittung nicht vollständig ist und eventuell Schwarzarbeit dabei war. Ob der Name stimmt, weiß ich auch nicht

0
Mungukun  22.05.2024, 23:30
@sandra099
Kann ich jetzt im Nachhinein was machen, weil die Quittung nicht vollständig ist

Ich glaube du hast meine Antwort missverstanden. Für die Quittung gibt es keine Vorschriften an Mindestangaben. Daher kann eine Quittung nie unvollständig sein.

Nur eine Rechnung im Sinne des § 14 UStG müsste die gesetzlichen Mindestangaben haben. Eine Quittung nicht.

0

Handwerkerleistungen kann man nur geltend machen, wenn der Arbeitslohn des Handwerkers gesondert ausgewiesen ist. Zudem ist es zum Absetzen von Handwerkerleistungen zwingend erforderlich, dass das Geld überwiesen wurde. Durch die Barzahlung kannst du das sowieso nicht geltend machen, ganz ungeachtet den Umstand mit der nicht vorhandenen Rechnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2018 abgeschlosse Ausbildung zum Finanzwirt