Reicht eine Reparatur-Quittung als Eigentumsnachweis?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi.

Im Recht gibt es oft unklare Situationen bzgl. des Eigentums. Deshalb gibt es die Norm § 1006 BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/1006.html). Diese Vermutung kann widerlegt werden.

mein Fahrrad mit meinem Schloss geklaut und verkauft hat.

Da du wohl die Sache im Besitz (natürliche Sachherrschaft) hattest kann man hier auch das Eigentum vermuten. Andere müssten diese Vermutung widerlegen. Das gute in diesem Fall, diese Vermutung gilt nicht gegen dich bzgl. des neuen Besitzers/Käufer, vgl. S. 2.

Die Quittung für die Reparatur ist durchaus ein zulässiger Beweis iSd §§ 415 ff. ZPO. So im Übrigen auch Zeugenaussagen die dein Eigentum belegen. Diese Beweise sind zwar nicht unumstösslich, dennoch muss die Gegenpartei immerhin gleich gute liefern.

Deine Nachbarin hat - sofern es wirklich nicht ihr Eigentum ist - hier einen Diebstahl begangen. Denn selbst wenn das Fahrrad jemandem anders gehört ist es für sie immernoch eine fremde Sache. Die Polizei muss im übrigen Dir die "mögliche" Tat nachweisen. Du musst dich nicht selber entlasten. Sie muss ausschliessen das du nicht doch berechtigter, Besitzer oder Eigentümer bist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jurastudium

Eigentlich sollte man zu jedem Fahrrad einen Fahrradpass haben. Da steht nämlich auch die Rahmennummer des Fahrrads drauf.

Weißt du, wer der Käufer ist? Diesem solltest du mitteilen, dass deine Nachbarin, etwas verkauft hat, was sie gestohlen hat.

Der Käufer kann nämlich in so einem Fall kein Eigentum erwerben.

Die Reparaturquittung als Nachweis kann hilfreich sein. Ich würde der Nachbarin androhen sie wegen Diebstahls anzuzeigen, wenn sie Angelegeheit nicht sofort regelt.

Sachen gibts! - Oder ist es eine Hausaufgabe. Die richtige Antwort wäre, dass der Käufer an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann.

Eine Reparatur kann doch jeder in Auftrag geben, das kennzeichnet nicht das Eigentum.

Wobei du bedenken solltest, ob sich eine Schlammschlacht lohnt, wenn du dein Eigentum nicht nachweisen kannst. Egal, wie viel das Rad gekostet hat und ob du wenig Geld hast und kein neues kaufen kannst: du musst der Polizei nachweisen, das es dein Eigentum ist. Aber für den Käufer gibt es den gutgläubigen Erwerb, allerdings nicht bei Diebstahl.

Gibt es Zeugen oder was auch immer, was dir als Beweis dienen könnte?

MiniMii1996 
Fragesteller
 19.04.2020, 15:14

Ich habe genug Leute (viele Arbeitskollegen die mich mit dem Rad täglich zu Arbeit kommen Sehen) die das nachweisen können.

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SirKermit  19.04.2020, 15:18
@MiniMii1996

Dann wäre das ein Fall für die Polizei, aber die wird dir dein Rad nicht zurück bringen. Das wäre ein Thema für das Zivilrecht, da hilft wahrscheinlich nur ein Rechtsanwalt und den musst du zunächst bezahlen.

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Wenn sie Dein Rad gestohlen hat, hast Du sie schon bei der Polizei angezeigt?

MiniMii1996 
Fragesteller
 19.04.2020, 15:15

Habe ich aber die wollen eben diesen Nachweis. Ich gehe da morgen persönlich hin mit der Quittung. Und sage denen dass ich eben auch zeugen habe die wissen dass es meins ist.

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Jo3591  19.04.2020, 16:12
@MiniMii1996

Das ist eine gute Idee. War das ein Zahlenschloß? Dann kennst Du ja die richtige Zahlenkombination und sie nicht. Das wäre auch noch ein Beweis. Oder Du hast den passenden Schlüssel.

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