Hi.

Im Recht gibt es oft unklare Situationen bzgl. des Eigentums. Deshalb gibt es die Norm § 1006 BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/1006.html). Diese Vermutung kann widerlegt werden.

mein Fahrrad mit meinem Schloss geklaut und verkauft hat.

Da du wohl die Sache im Besitz (natürliche Sachherrschaft) hattest kann man hier auch das Eigentum vermuten. Andere müssten diese Vermutung widerlegen. Das gute in diesem Fall, diese Vermutung gilt nicht gegen dich bzgl. des neuen Besitzers/Käufer, vgl. S. 2.

Die Quittung für die Reparatur ist durchaus ein zulässiger Beweis iSd §§ 415 ff. ZPO. So im Übrigen auch Zeugenaussagen die dein Eigentum belegen. Diese Beweise sind zwar nicht unumstösslich, dennoch muss die Gegenpartei immerhin gleich gute liefern.

Deine Nachbarin hat - sofern es wirklich nicht ihr Eigentum ist - hier einen Diebstahl begangen. Denn selbst wenn das Fahrrad jemandem anders gehört ist es für sie immernoch eine fremde Sache. Die Polizei muss im übrigen Dir die "mögliche" Tat nachweisen. Du musst dich nicht selber entlasten. Sie muss ausschliessen das du nicht doch berechtigter, Besitzer oder Eigentümer bist.

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Hi.

Da du die Frage ein weiteres Mal gestellt hast, habe ich mir nun die Mühe gemacht in den Sachverhalt etwas näher anzusehen. Dennoch habe ich natürlich keinen vollumfänglichen Einblick.

Zunächst halte ich deine Argumentation bzgl. der geforderten Worte durchaus für vertretbar. Um genaueren Einblick zu bekommen habe ich, da du auch dein Bundesland BW nanntest, in das Landesrecht geschaut. Die Notenbildungsverordnung unterscheidet hier zwischen verschiedenen Leistungsnachweisen, interessant ist nun die juristische Definition welche sich aus § 9 NVO ergibt. Dort gibt es einmal die "Klassenarbeiten" und die "Wiederholungsarbeiten" (beide sind auch im Titel genannt). Nun muss man sich fragen, was genau die jeweiligen Varianten unterscheidet.

Ausgehend von der NVO sind "Wiederholungsarbeiten" solche, die unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden behandeln und eine Leistungszeit von kürzerer Dauer umfassen. Das trifft somit auf die Vokabeltest zu.

Da es sich schon per Definition auf die vergangene Stunde richtet, ist dies in der Arbeit nicht gesondert zu nennen. Für deinen Fall heißt das, dass in der Tat die Synonyme nicht korrekt sind. Denn Leistungsnachweis ist der "vorangegangene Unterricht", somit auch die Aufgabenstellung: "Lerne von a bis z."

Wie genannt, ich kann deiner Argumentation einiges abgewinnen und ohne die NVO wäre ich der auch gefolgt, da es aber eine gesetzliche Regelung gibt und diese zweckmäßig ausgelegt werden muss, muss ich mich an das dortige halten. Das bedeutet, die Lehrkraft hat in diesem Fall ihr Ermessen im Rahmen des zulässigen ausgeübt. Eine Remonstration deinerseits wäre damit nicht aussichtsreich.

Ich hätte dir durchaus gerne andere Antwort gegeben, aber wenn ich mich daran halte was ich gelernt habe, dann kann ich dir nur Antworten: Synonyme sind in dem Fall unzulässig.

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Hi!

Viele verstehen das Grundgesetz nicht und meinen jeder Eingriff in ein Grundrecht sei automatisch auch gleich verfassungswidrig. Das ist nicht der Fall. Dazu muss man folgendes lesen:

Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG (https://dejure.org/gesetze/GG/2.html#Abs2:S3)

Jeder hat das Recht auf Leben und  körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.  In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Der "Impfzwang" wird durch ein Gesetz geregelt und damit ist ein Eingriff in das Grundrecht möglich. Geh die Politik weiter, dann hilft die Rechtsprechung ob ordentlich oder z.B. Verfassungsgericht Abhilfe. Wir haben einiges an Einschränkungsmöglichkeiten für Willkür.

Das Problem ist leider wirklich mangelnde Bildung in Recht und Gesellschaft. Die Schulen leisten viel, sind in der Hinsicht allerdings oftmals überfordert, da die Zeit fehlt. Nicht jeder Bürger nicht dann staatliche Möglichkeiten wie z.B. das kommende "Forum Recht" oder andere Ausstellungen wahr.

Dazu kommen dann eine Vielzahl an Falschinformationen oder gezielten Ungenauigkeiten - wie das mit dem Impfen, es sei verfassungswidrig. Das wird leider immer mehr zum Problem. Eine wirkliche Lösung habe ich dafür nicht.

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