****umzug *** bei Hartz 4 :( was kann ich beantragen

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Hallo

Also ich weis nicht genau wie es bei Euch ist denn es ist ja von Stadt zu Stadt verschieden. Aber ich weis das du dir Hilfe bei dem Umzugswagen holen kannst...bei uns muste mann drei günstige Angebote vorlegen und eines haben die dann übernommen.Und auch Kosten für Renovierung hat das Amt in einer gewissen Höhe übernommen, zwar nur normale Raufaser Tapette und Pinsel und Weise Farbe ..aber immerhin.Ich hoffe ich konnte Dir was helfen...Viel Glück

Du solltest den Umzug ohnehin vor Vertragsunterzeichnung von Deinem Sachbearbeiter genehmigen lassen. Dann solltest Du direkt die weiteren Kosten ansprechen, ggf. mit dem Hinweis, dass Du sonst weiterhin die höhere Miete benötigst.

Bei uns sind sie sehr knauserig bei Umzugskosten. Es wird nur das Auto bezahlt, schleppen muss man selbst. Renovierungskosten und Kaution werden allerdings sofern erforderlich gestellt.

Im Grunde gibt es nur zwei Möglichkeiten.
1) Für den Umzug liegt ein wichtiger Grund vor, dann muss die ARGE zustimmen und muss die Umzugkosten tragen. In welcher Höhe, in welcher Form und zu welchen Bedingungen, ist kommunal unterschiedlich geregelt.
2) Für den Umzug liegt kein wichtiger Grund vor, dann wird die ARGE nicht zustimmen und du bleibst du auf den Kosten sitzen.
Ein niedrigere Miete könnte der Sachbearbeiter mit viel Verrenkungen als sonstigen wichtigen Grund qualifizieren, wobei er auf jeden Fall eine Wirtschaftlichkeitsberechnung anstellen wird, um zu sehen, ob die Mietersparnis innerhalb eines bestimmten Zeitraumes die mit dem Umzug verbundenen Kosten übersteigt. Ist das der Fall, könntest du eventuell Glück haben.

Bei einem Umzug wird immer erst "Selbsthilfe" erwartet, d. h. es gibt kein Umzugsunternehmen oder eine Malerfirma. Aber die Kosten für einen Mietwagen und die Farbe zum Malern werden dir sicher genehmigt werden, da durch den Umzug ja die KdU sinken. Aber auf jeden Fall vor der Anmietung den Umzug genehmigen lassen.

jumba  23.01.2010, 09:29

hmm nun stell dir vor er hat keinen führerschein, dann soll er seinen umzugswagen schieben? vielleicht hat er allergien, dann wird er nicht malern können. ich hätte zum bsp. keinen der malern könnte noch irgend jemanden der mir möbel fährt u. trägt. kein führerschein, kein auto u. niemanden der mir helfen kann. was dann?

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VirtualSelf  23.01.2010, 09:48
@jumba

@jumba
Korrekt! Der Verweis auf mögliche Selbsthilfe hat oft nur deklatorischen Charakter.
"Kann ich nicht" und "ich kenn keinen, der das kann oder der das für mich machen würde", reicht schon aus, um nicht auf Selbsthilfe verwiesen werden zu können.

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Das Arbeitsamt zahlt nur die reinen Umzugskosten Ist ein Umzug notwendig, muss der Agentur für Arbeit der Mietvertrag für die neue Wohnung vorgelegt werden sowie mindestens drei Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen. Das Arbeitsamt übernimmt nur die reinen Umzugskosten, also die Kosten für den Umzug von der alten in die neue Wohnung einschließlich des Be- und Entladens des Umzugsgutes. Das Packen der Kartons und der Abbau von Möbeln werden ebenso wenig übernommen wie die Kosten für Umzugskartons. Man sollte seinen Umzug also gut organisieren, damit so wenig zusätzliche Kosten wie möglich entstehen. Die Kosten für Renovierungsarbeiten und Mietkaution werden in Form eines zinslosen Darlehens gewährt.