Umtausch nicht möglich - muss ich Gutschein nehmen?

6 Antworten

Ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht gibt es nur im Onlinehandel, im stationären Handel jedoch nicht. Sofern die Ware keinen Mangel aufweist, ist es daher immer eine Frage der Kulanz des Händlers. Es ist also durchaus legitim, dass dir nur ein Gutschein angeboten wurde.

Ein Hinweis muss auch nicht auf dem Kassenzettel stehen, da es im stationären Handel schlicht und einfach weder Umtauschrecht noch Widerrufsrecht gibt.

Alles was ein Händler tut, ist demnach reinste Kulanz.
Sei froh, dass er überhaupt was macht.

Der Laden muss dir noch nicht einmal die Ware abnehmen oder umtauschen. Das machen sie aus Kulanz und nicht weil sie es müssen.

Der Zwang besteht nicht, weil der Artikel selber ja OK ist. Wenn die dir also einen Gutschein anbieten dann solltest du den nehmen.

Du kannst dich aber gerne noch bei der Verbraucherzentrale erkundigen.

Bei einem abgeschlossenem Kauf in einem Laden, muss der Händler weder umtauschen, noch zurücknehmen, noch eine Gutschrift geben: Nix muss er da tun,

Kannst Du nicht den Gutschein nehmen und dann von den Gardinen in der anderen Farbe noch 3 Stück nachbestellen, die Du dann mit dem Gutschein kaufst?
Oder schau mal hier
https://www.hoeffner.de/gardinen
ob da die passende Farbe vielleicht noch erhältlich ist.
Den Gutschein müsstest Du eigentlich auch online einlösen können.