Kassenzettel als Gutschein

4 Antworten

Rücknahme oder Umtausch von einwandfreier Ware ist für den Händler kein gesetzliches Muss. Wenn er es tut, dann aus Kulanz und zu seinen Bedingungen. Du kannst also nicht erwarten, dass er auf weitere Forderungen deinerseits eingeht.

Es gibt Läden, die haben nunmal als Gutschrift nur Quittungen, die in eine hübsche Umverpackung kommen, das ändert aber nichts an der Form des Gutscheins, was willst du denn da anderes verlangen. Und dann musst du eben auf den Zettel aufpassen, das hat doch nichts damit zu tun, was für ein Zettel es ist. Ins Portmonnee damit und gut ist.

Was ist ein "üblicher Gutschein"? Ist doch egal, worauf die Gutschrift gedruckt ist - Gutschrift ist Gutschrift. Verlangen kannst du viel, geben braucht es dir deshalb keiner.

Ob du nun nen Gutschein oder nen Kassenzettel gut weglegst-das kommt doch auf das gleiche raus =)