Umtausch Kleidung nach einmaligen tragens/waschens
hey, ich hab mir vor 10 Tagen ein Sweatshirt aus dem TX Sports gekauft und möchte dies nun nach einmaligen tragens und waschens umtauschen. meine mutter hat gesagt das es nach dem tragen und waschen nicht mehr umtauschfähig ist(ich denk mal dass es sehr wohl mein recht ist!). auf dem zettel steht dass der umtausch nur mit kassenbon und etikett innerhalb von 14 tagen ist(alle bedingungen erfüllt).. der artikel wurde außerdem nicht reduziert. danke im vorraus :)
6 Antworten
"alle bedingungen erfüllt" <-- stimmt nicht, denn der Artikel muss neu und unbeschädigt sein. Neu per Definition heißt originalverpackt, mit Etikett, ungetragen, unbenutzt. Nur so kann man auf sein 14-tägiges gesetzliches Rückgaberecht Gebrauch zurückgreifen. Aber nur so nebenbei: ich kenne genug Leute, die das genau so machen. Ein Kleid kaufen, auf einer Party tragen und dann zurückgeben. Unmöglich sowas!
Macht nüscht, doppelt hält eh besser. :P Und auch dir ein DH. ;)
Vor allem gilt das 14-tägige Rückgaberecht auch nur bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften, nicht aber beim Händlerdirektkauf. ;)
Dort ist es nämlich nur die Kulanz ders Händlers oder ein freiwilliges Angebot.
Du bist ein gar lustiges Kerlchen. In welchem Recht fühlst du dich denn? Erst tragen, dann waschen, dann umtauschen???? Merkwürdige Rechtsauffassung.
warum sollte des denn ein problem sein? er hat keine schäden erlitten!
würdest DU so ein Teil zum vollen Preis kaufen wollen?
wenn er wie neu ist, dann natürlich
Versuchen kannste es ja, nett ist es allerdings nicht unbedingt, erlaubt sowieso nicht. :P
Aber bedenke: du hast kein 14-tägiges Rückgaberecht. Die 14 Tage sind eine freiwillige Leistung des Händlers.
Denn das 14-tägige Rückgaberecht gilt allenfalls bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften, nicht aber beim Händlerdirektkauf - dort ist es reine Kulanz des Händlers.
Erstmal ist zu klären: wurde der Kauf über Internet getätigt? Wenn ja, dann besteht innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Ware ein generelles Rückgaberecht, ohne Angabe von Gründen.
Wenn du persönlich im Laden warst, dann besteht kein Rückgaberecht. In diesem Falle wärst du auf Kulanz des Verkäufers angewiesen.
nein in einem laden.. ja ich erwisch scho an netten verkäufer
na sag mal wo lebst du denn? der umtausch ist ausgeschlossen, du kannst doch nicht sachen erst tragen und dann zurückgeben. der hinweis gilt für nicht benutzte waren
Wenn man im Laden direkt vor Ort die Ware gekauft hat, dann aht man KEIN Rückgaberecht. Das ist dann reine Kulanz.
DH @ Eichbaum.. warst schneller :D