Umsatzsteuer Frage Freibetrag Steuererklärung?

4 Antworten

Kann mir jemand sagen, wie viel der Freibetrag beträgt und wann man Umsatzsteuerpflichtig ist?

Umsatzsteuerpflichtig ist jeder Umsatz. Als Kleinunternehmer wird die Umsatzsteuer aber nicht erhoben. Die Grenze für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerschaft liegt bei 22.000 € im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr. Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu. Überschreitest die Grenze von 22.000 €, mussst du im nächsten Jahr Umsatzsteuer in den Rechnungen ausweisen und ans Finanzamt abführen.

Und wenn man beispielsweise den Freibetrag in einem Jahr nicht überschreitet muss man trotzdem eine Steuerklärung abgeben?

Ja muss man, § 18 Abs. 3 UStG. Sonst kann das Finanzamt auch gar nicht überprüfen, ob die Grenzen eingehalten worden sind.

Davon abgesehen musst du selbstverständlich immer eine Einkommensteuererklärung abgeben als Gewerbetreibender, § 25 Abs. 4 S. 1 EStG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
Giota210  25.04.2024, 16:10
Ja muss man, § 10 Abs. 3 UStG

Du meinst bestimmt §18 (3) UStG? ;)

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Es gibt keinen Freibetrag in der Umsatzsteuer, du verwechselst hier sicherlich etwas mit der Kleinunternehmerregelung, eine Vereinfachung für Unternehmer mit einer geringen Umsatzerwartung.

Das Finanzamt beschäftigt keine Hellseher, daher musst du als Unternehmer jährlich deine Steuererklärungen einreichen. Ob es schließlich zu einer Steuerzahlung kommt, hängt von mehreren Faktoren ab.

Bist du Unternehmer, das heist selbstständig tätig mit der Absicht nachhaltig Einnahmen zu erziehlen, ist immer eine Umsatzsteuer Erklärung abzugeben. Ggf auch vierteljährlich oder monatlich Voranmeldungen. Das ist abhängig von der zahllast des Vorjahres.

es gibt auch keinen Freibetrag.

Es gibt lediglich die Möglichkeit die sog Kleinunternehmer Regelung anzuwenden. Wenn die Umsätze im Vorjahr unter 22.000€ lagen und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000€ nicht überschreiten. Dann wird die Umsatzsteuer für deine Leistungen nicht erhoben. Aber eine Erklärung, auch zur Überprüfung der Grenzen, ist trotzdem abzugeben.

Ob die Anwendung der Kleinunternehmer Regelung aber überhaupt sinnvoll ist, oder auf auf diese verzichtet werden sollte, kann mit einem Steuerberater geklärt werden.

neben der Umsatzsteuer ist der Gewinn iar natürlich auch einkommensteuerpflichtig

Google kaputt?

  1. In der USt gibt es keinen Freibetrag.
  2. Man kann bei Anmeldung des Gewerbes beim FA die Option zum umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer nutzen; die Grenzen dafür findest du unter § 19 UStG: "(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. (...)" zu finden unter https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
  3. Die Abgabe der UStE ist dennoch verpflichtend (auch die der USt-VA kann es sein), auch wenn es eine Nullmeldung wird.