Umfrage: Weißt du was das ist?

Das Ergebnis basiert auf 44 Abstimmungen

nein keine Ahnung 57%
ja 36%
kenn ich nicht kann mir aber denken was es ist 5%
glaube schon, bin mir aber nicht sicher 2%

3 Antworten

ja

Diese Kapsel des Freitodes ist eine rechtlich umstrittene Angelegenheit.

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Philip Nitschke hat ein grosses Ego. Und eine Mission: allen Sterbewilligen den Freitod zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Australier die Suizidkapsel Sarco erfunden. Auf Knopfdruck hin füllt sich das Gerät mit Stickstoff, der daraus erfolgende Sauerstoffmangel soll innerhalb von wenigen Sekunden zum Tod führen. Doch bei seiner Mission steht sich der 74-jährige Aktivist, Übername «Dr. Tod», zuweilen selbst im Weg.

Anfang Dezember sprach Nitschke mit einer Journalistin von Swissinfo über sein Gerät, das sich im 3-D-Drucker herstellen lässt. Er sagte dabei die folgenreichen Sätze: «Bis jetzt gibt es zwei Sarco-Prototypen, und der dritte Sarco wird jetzt in den Niederlanden gedruckt. Wenn alles gut geht, sollte die dritte Maschine 2022 in der Schweiz einsatzbereit sein.»

Das Interview löste international ein enormes Echo aus. Dies auch, weil Swissinfo in einer ersten Version irreführenderweise getitelt hatte, dass Sarco in der Schweiz die rechtliche Zulassung bekommen habe. Die Botschaft war: Sarco ist in der Schweiz legal, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis damit ein erster Mensch hierzulande in den Freitod geht. Wie die NZZ weiss, waren solche Pläne tatsächlich schon weit vorangeschritten. Doch Nitschke hat sie selbst durchkreuzt – mit dem Wirbel, den er mit seiner Ankündigung verursachte.

Der Sterbehilfeaktivist Philip Nitschke hat die Verzögerung mit seinem Geltungsdrang selbst verursacht.

David Mariuz / Getty

Unklare rechtliche Situation

Denn für den Schweizer Sterbehilfeverein, mit dem Nitschke zusammenarbeiten wollte, ist die Angelegenheit nun zu heikel geworden. Die Verantwortlichen haben entschieden, die Vorbereitungen für Sterbebegleitungen mit Sarco vorerst zu stoppen. Betroffen davon sind mehrere Sterbewillige aus dem Ausland, die laut dem Verein auf der Warteliste standen, um ihr Leben in der Suizidkapsel zu beenden. Zum Übungsabbruch hat die Erkenntnis beigetragen, dass die rechtliche Situation hierzulande weniger eindeutig ist, als sich dies die Aktivisten erhofft hatten.

Philip Nitschkes Organisation Exit International – nicht zu verwechseln mit Exit Schweiz – hat bei einem Zürcher Anwaltsbüro ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Es kommt zum Schluss, dass der Einsatz von Sarco gegen kein Gesetz verstösst. Weil es sich dabei nicht um ein Medizinprodukt handle, müsse das Gerät auch nicht geprüft werden, bevor es in der Schweiz zur Anwendung komme. Doch die Gesundheitsrechtsexpertin Kerstin Noëlle Vokinger zweifelt an dieser Darstellung, wie sie Mitte Dezember gegenüber der NZZ sagte.

https://www.nzz.ch/schweiz/suizidkapsel-sorgt-fuer-wirbel-jetzt-platzt-schweizer-premiere-ld.1662985
ja

Ist das nicht dieses Gerät, das einer Person Sterbehilfe gewährt? Und das sie auch je nach wo die Person in welchem Umfeld sie sterben möchte dort auch hintransportiert wird?

ja

Dies ist eine Selbstmordkapsel. Diese kann man beinahe überall aufstellen. Der darin liegende Mensch kann den Knopf selber drücken und stirbt durch gas Befüllung darin relativ schnell.