"übervorteilen" und "betrügen"

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"Betrügen" ist ein juristischer terminus technicus, ein "Fachbegriff", nach dem jemand jemanden täuscht, dadurch einen korrespondierenden Irrtum erregt, der Getäuschte irrtumsbedingt eine Vermögensverfügung trifft und einen (stoffgleichen) Vermögensschaden erleidet. Die Strafbarkeit regelt § 263 des StGB. "Übervorteilen" ist hingegen auf der anderen Seite der Legalitätsgrenze angesiedelt, es ist zwar eine Abweichung vom "Synallagma", vom "do ut des" als dem klassischen Geschäft, bei dem beide Seiten gewinnen (win-win-situation) zugunsten eines und zum Nachteil des anderen Partners, der "Vorteil auf einer Seite überwiegt", aber es ist noch straflos, fällt noch unter "geschäftliches Geschick, wobei die Relation nicht auf lediglich "Geschäfte" beschränkt ist.


soust  14.11.2009, 15:25

Eigene Formulierung? Dann Hut ab und Daumen hoch!

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betrügen ist schlimmer als übervorteilen

Übervorteilen = (bei einem Geschäft) sich auf jemandes Kosten einen Vorteil verschaffen.

Die Spannweite von „betrügen“ reicht vom eher harmlosen beschummeln/beschwindeln bis hin zu Straftaten im juristischen Sinn wie unterschlagen, hinterziehen, übervorteilen oder prellen.