Überstunden durch Ersthelfer-Kurs?

5 Antworten

Servus,

Schulungen für die Arbeit fallen ebenfalls unter Arbeiszeit sofern sie vom Betrieb vorgeschrieben sind.

Besuchst du diese freiwillig muss der AG dir diese Zeit nicht als Arbeitszeit anrechnen.

Jan6936 
Fragesteller
 09.09.2019, 10:29

Alles klar, danke für die Info :)

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Betrieblich veranlasste Ersthelferkurse sind Arbeitszeit.

Die Stunden bekommst Du, wenn sie nicht während der "normalen" Arbeitszeit sind, entweder auf ein Zeitkonto oder ausbezahlt.

Du machst diesen Kurs nicht zum "Privatvergnügen" sondern für den AG, damit dieser die vorgeschriebene Quote für Ersthelfer im Betrieb erfüllt.

Schulungen zu denen dich dein Betrieb schickt, gelten als Arbeitszeit.

Bei mir war es damals so.

Allerdings war die Teilnahme nicht freiwillig - alle Schichtführer mussten das machen.

Wenn dich dein Arbeitgeber schickt, ist das Arbeitszeit.

Wie genau das bei euch im Betrieb geregelt wird, wenn du einen zusätzlichen Tag "zur Arbeit" kommst, weiß ich natürlich nicht ;)