Übernimmt der AG bei einer Ausbildung die Fahrtkosten zur Berufschule?

3 Antworten

Das kann der AG ganz frei entscheiden. Ob es also bei Dir so ist, müsstest Du tatsächlich dort erfragen.

Kann ich sowas auch beantragen?

Eine "Recht" auf Fahrtkostenerstattung hast Du nicht. Du bekommst ja auch kein Geld dafür, dass Du von zu Hause zu Deinem Ausbildungsbetrieb fährst.

Davon unabhängig steht es Deinem Ausbildungsbetrieb aber natürlich frei, die Kosten zu übernehmen.

Und ist sowas selten? Oder machen das viele?

Nein. Das ist in der Ausbildung eher ungewöhnlich. Ausnahmen gibt es vielleicht, wenn der Weg zur Berufsschule sehr weit entfernt liegt. Dann sprechen wir aber schon von deutlich mehr als 50 Kilometern. Das kann beispielsweise bei eher seltenen Ausbildungsberufen der Fall sein, für die es nur einige wenige Berufsschulen gibt.

Später im Beruf kommt das hin und wieder vor, dass der Arbeitgeber auf Basis des Arbeitsvertrags eine Fahrtgeldpauschale an seinen Arbeitnehmer zahlt.

Das kann der Ausbildungsbetrieb machen oder es ist einzelvertraglich oder im Tarifvertrag vereinbart.

Ansonsten besteht keine Pflicht für den Ausbildungsbetrieb, die Fahrtkosten zu übernehmen.

Du kannst ja einfach einmal einen Antrag stellen.