Übernimmt das Amt eine teurer Wohnung?

6 Antworten

Das käme auf den Grund an, weshalb Du umziehen möchtest.

dean123790 
Fragesteller
 21.11.2021, 20:14

Ich sag mal so ich bin von Bremen nach Steinfurt gezogen und bei einer Bekannten unter gekommen jetzt ist die frage ob ich bei ihr ein Zimmer miete oder eine ganze wohnung also sie hat ein Haus und oben könnte ich auch die wohnung haben für ca. 350 Warmmiete aber ich habe gehört das wenn ich dann wieder umziehen will weil es nur für den übergang sein soll, ich keine teurere wohnung mehr nehmen kann weil sie mir dann nicht mehr übernommen wird stimmt das wirklich so und wenn ja wie wäre es wenn ich nur ein Zimmer miete ?

Der Grund sind Psychische Probleme Panikattacken und Angststöhrungen!

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Die maximal zulässige Miete erfährst Du vom zuständigen Jobcenter.

In Härtefallen (z.B. drohende Obdachlosigkeit) müssen solange auch teurere Mieten übernommen werden, bis eine "angemessene" Wohnung gefunden ist.

ich bin abhängig weil ich nicht arbeiten kann nicht weil ich nicht will!

Unter den Umständen hättest du keinen Anspruch auf H4, weil dafür musst du in absehbarer Zeit dem AM zur Verfügung stehen.

Das Amt zahlt was dir zusteht, dafür gibt es regionale Tabellen.

Wer nicht kann, bekommt aber doch vom Amt nichts, wie auch?

Und wer hat, ist ja auch nicht bedürftig für den Umzug mit Erstausstattung und Mietsicherheit und so.

Für mich kann da also etwas nicht stimmen.

Gute Besserung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
dean123790 
Fragesteller
 21.11.2021, 20:16

Ich sag mal so ich bin von Bremen nach Steinfurt gezogen und bei einer Bekannten unter gekommen jetzt ist die frage ob ich bei ihr ein Zimmer miete oder eine ganze wohnung also sie hat ein Haus und oben könnte ich auch die wohnung haben für ca. 350 Warmmiete aber ich habe gehört das wenn ich dann wieder umziehen will weil es nur für den übergang sein soll, ich keine teurere wohnung mehr nehmen kann weil sie mir dann nicht mehr übernommen wird stimmt das wirklich so und wenn ja wie wäre es wenn ich nur ein Zimmer miete ?

Der Grund sind Psychische Probleme Panikattacken und Angststöhrungen!

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Ja, wenn die Miete den ortsüblichen Mietspiegel nicht unverhältnismäßig überschreitet. Das Recht auf Freizügigkeit gilt für alle. Das Jobcenter kann dir deinen Wohnort nicht vorschreiben.