Kann ich frühzeitig aus dem Mietvertrag raus?
Hallo zusammen!
Ich bin im August diesen Jahres in meine erste Wohnung gezogen, hat alles gepasst, brav Miete gezahlt usw... der Mietvertrag hat eine Mindestmietdauer von 2 Jahren.
Letzten Monat wurde die Miete um 200€ knapp erhöht, ich konnte die Miete nicht zahlen, da ich noch in der Ausbildung bin und 200€ einfach sehr viel Geld ist/war. So, eine Miete im Rückstand, bedeutet gleich noch mehr Miete... jetzt zahle ich knapp 350€ mehr Miete als ich eingezogen bin..noch dazu kommt dass der Strom bei uns ab 01.01.20 auch teurer wird. Ich weiß gar nicht mehr wie ich das alles zahlen soll, geschweige denn wie ich die Miete im Januar bezahlen soll, da 350€ mehr nicht mal eben herfliegen und die Anfangs ja gar nicht mitgeplant waren..
Gibt es eine Möglichkeit früher aus dem Vertrag rauszukommen???
7 Antworten
200 € Mieterhöhung ist bestimmt Sittenwidrig, und du hast zugestimmt? Normalerweise wird eine Mieterhöhung angekundigt und nicht einfach so bestimmt
Was hast du vorher Miete gezahlt, wieviel zahlst du jetzt?
ich bin mir nicht sicher aber es könnte sein dass bei so massiver Mieterhöhung automatisch nach einer gewissen Frist gekündigt werden könnte.
Als Notlösung wäre die alte Miete +20% weiter zu zahlen. Wenn dir dann die Wohnung gekündigt wird bist du auch raus
Wenn die Miete um 200 € erhöht wurde, kannst du nicht 350 € mehr zahlen, als wo du eingezogen bist.
Warum nur gehst du nicht gegen diese Mieterhöhung vor? Schriftlich Einspruch dagegen einlegen. Bis dahin zahlst du weiter die alte Miete.
Bei deinem Stromanbieter kannst du jederzeit deine monatlichen Abschlagszahlungen anpassen. Zahlst du jetzt 40 € Stromabschlag monatlich, kannst du ihn auf 25 € runter setzen.
Solltest dann natürlich umso mehr auf deinen Verbrauch achten. Grundsätzlich: alle nicht benötigten Stecker von Elektrogeräten aus der Steckdose ziehen.
Das ist aber eine saftige Mieterhöhung? Wieviel % macht die denn aus.?
Insgesamt darf der Vermieter im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren die Miete um 20 Prozent erhöhen (§ 558 Abs. 3 BGB
Rechne es doch aus... 200€ erscheinen mir wahnsinnig viel..
du kannst dich auch beim Mieterschutzbund erkundigen
wieviel Miete bezahlst du denn jetzt?
Was ist denn das für ein Vertrag? Wenn es ein Zeitmietvertrag ist, kann die Miete nicht während der Laufzeit erhöht werden, außer dir wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Kenne mich da leider garnicht aus.. das ist meine erste eigene Wohnung 😪