Übernahme der Studiengebühren FÜR den Gesellschafter Geschäftsführer?
Hallo liebe Gemeinschaft, ich habe die Seite und auch das Internet durchforstet, aber leider keine Antwort gefunden. Ich bin durch glückliche Fügung in eine Gesellschafter Geschäftsführer Rolle einer GmbH gerutscht. Ich bin der einzige Gesellschafter und auch der einzige Geschäftsführer der GmbH. Natürlich möchte ich mich für meine neue Verantwortung qualifizieren. Ich möchte Dual Studieren und die Studiengebühren von der GmbH übernehmen lassen. Mir ist klar, dass ich mein Gehalt einfach erhöhen könnte, allerdings wäre es steuerlich (denke ich) vorteilhafter, wenn ich es offiziell als Studiengebühren laufen lassen kann.
Die eigentliche Frage: Weiß jemand, wie es rechtlich ist? Darf ich mir als Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH meine Studiengebühren bezahlen lassen? Oder gibt es da irgendein Gesetz, welches sowas verbietet?
Vielen dank für konstruktive Antworten!
LG
1 Antwort
Hallo Flipper,
eigentlich müsste das gehen. Halte es aber auch schriftlich fest, dass du im Fall der Fälle auch was für das Finanzamt hast. Und bitte mache das erst mal nicht rückwirkend.
Gehe bitte lieber zur sicherheit noch einmal zu einem Steuerberater um das abzuklären. Ich habe da dieses unschöne Konstrukt der verdeckten Gewinnausschüttung im Hinterkopf, die dir Probleme machen könnte (bin mir hier aber nicht zu 100% sicher).