Übernahme der Studiengebühren FÜR den Gesellschafter Geschäftsführer?

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Hallo Flipper,

eigentlich müsste das gehen. Halte es aber auch schriftlich fest, dass du im Fall der Fälle auch was für das Finanzamt hast. Und bitte mache das erst mal nicht rückwirkend.

Gehe bitte lieber zur sicherheit noch einmal zu einem Steuerberater um das abzuklären. Ich habe da dieses unschöne Konstrukt der verdeckten Gewinnausschüttung im Hinterkopf, die dir Probleme machen könnte (bin mir hier aber nicht zu 100% sicher).