Truppmann Teil 1 NDS Gültigkeit?
Hallo,
ich hoffe mal, dass sich jmd mit folgendem Sachverhalt auskennt (bezieht sich auf Niedersachsen):
Ich habe vor ca. 3-3,5 Jahren meinen Truppmann 1 erfolgreich abgeschlossen. Anschließend hatte ich viel um die Ohren und konnte den TM2 nicht zu Ende machen. Nun möchte ich nach ca. 2,5 Jahren wieder in die Feuerwehr eintreten. Mir wurde jedoch jetzt gesagt, dass ich lt. NDS-Gesetz den TM1 wiederholen muss, da dieser nach 2 Jahren an Gültigkeit verliert. Bei meiner Recherche konnte ich jedoch nur finden, dass der TM2 innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen werden muss, jedoch nicht, dass der TM1 nach 2 Jahren die Gültigkeit verliert. Was stimmt nun?
1 Antwort
Hi Paul,
bei uns (BW) ist das etwas anders wie bei euch in Niedersachsen.
In meiner Wehr macht man die Grundausbildung erst ab 18, dies ist dann die große Grundausbildung und diese wiederum beinhaltet TM 1+2.
Wenn bei uns ein Kamerad eine Pause einlegt, von zwei Jahren muss er nur die entsprechende Gesundheitsuntersuchung G26.3 nachholen. Bei Vorlage der bestandenen Untersuchung ist er wieder voll einsatzbereit.
Grundausbildung muss bei uns meines Wissen nicht nachgeholt werden.
Frag im Zweifelsfall doch einfach deinen Kommandant. Was der sagt ist dann so oder so „Gesetz“ 😆
kameradschaftliche Grüße ;)