Trotz 87 Fehltagen zur Prüfung zugelassen werden IHK Ausbildung?
Hallo,
ich habe bald meine Ausbildung(Groß & Außenhandel) fertig- nur ich bin jetzt schon 87 Fehltage... ich weiß jetzt nicht, ob ich zur Abschlussprüfung zugelassen werde.
ich hab die Ausbildung auf 2,5 Jahre verkürzt..also sind das 550 Tage bei 87 Fehltagen bin ich schon bei 15,8 prozent fehltagen
Schulisch liege ich bei 3,0 ungefähr
mein Ausbilder meldet mich zwar an aber hat mir schon gesagt, dass die Zulassung gefährdet ist.
3 Antworten
Es kann dir durchaus passieren, dass du aufgrund der Fehltage/Fehlstunden eine Zulassung zur - dann auch noch vorgezogenen - Abschlußprüfung nicht erhältst. Das entscheidet dann die IHK - bei Unsicherheit in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss (der ja ehrenamtlich besetzt wird und unabhängig von der IHK-Meinung entscheiden darf). Auf jeden Fall wird das Diskusions- und Klärungsbedarf bei der Kammer auslösen.
Sonst musst du eben das halbe Jahr noch dranhängen und zum regulären Termin antreten. Dann relativieren sich die Fehltage, die du natürlich nach Möglichkeit nicht noch weiter erhöhen solltest. Notenschnitt 3 in der Berufsschule ist erstmal nur eine wage Aussage, die IHK prüft losgelöst von der Schulleistung mit eigenen Aufgaben. Dennoch ist das jetzt auch nicht unbedingt im oberen Bereich - ich würde meinen Azubis eine Ausbildungsverkürzung mit dem Notenschnitt eher nicht empfehlen, aber das macht jeder Ausbilder ja anders. wie waren denn deine Zensuren in der Zwischenprüfung bzw. im Teil 1 der AP?
Ich wünsche dir viel Erfolg,
Matthias
Wird die Abwesenheitsgrenze von 10 % über die gesamte Ausbildungszeit überschritten, erfolgt - unabhängig von den Gründen des Fehlens - grundsätzlich eine Einzelfallprüfung. Für diese Einzelfallprüfung erwartet die Handelskammer Stellungnahmen mit einer aktuellen Leistungsbeurteilung von Betrieb, Berufsschule und ggf. an der Ausbildung beteiligten Trägern. Auf dieser Grundlage prüft die Handelskammer in jedem Einzelfall, ob die geforderte berufliche Handlungsfähigkeit trotz der Fehlzeiten erreicht worden ist.
IHK-Quelle
Dein Fall wird also einzeln geprüft und ggf. wirst du zugelassen oder nicht. Das kann dir jetzt aber noch keiner sagen. Es wird vermutlich auf die zuvor genannten Faktoren ankommen, wie die Kammer bzw. der Prüfungsausschuss entscheiden wird.
emesvau
auf jeden Fall. Deine Ausbildung läuft ja so lange bis du die Prüfung final bestehst oder zweimalig durchfällst.
Fällst du dann ein drittes Mal durch (du kannst insgesamt 3 mal antreten, der Betrieb MUSS dich aber nur für zwei Anläufe weiter ausbilden - also ein Jahr länger. Er darf natürlich auch weitermachen, muss es aber nicht.Dann geht das dritte Mal auf deine Kappe mehr oder weniger) kannst du diese Prüfung nicht mehr bestehen und du bist in diesem Beruf endgültig durchgefallen.
Es ist am Ende eine Einzelfallentscheidung. Aber insgesamt ist die Zulassung sicherlich gefährdet.
okay und was ist wenn ich noch nach der anmeldung mehr krankheitstage ansammele, zählt dass dann auch zu den fehlzeiten zu?