Abschlussprüfung trotzdem machen?

2 Antworten

Kann man da der zuständigen Kammer das alles erklären wie das zustande kam ?

Das interessiert die Kammer nicht.

Was die Kammer aber interessiert: Die Leistungsbeurteilungen von Ausbildungsbetrieb und Berufsschule!

Du bist mit deinen Fehlzeiten weit über den als geringfügig angesehenen 10% der Ausbildungszeit. (Du liegst bei rund 29%!) Daher MUSS eine Einzelfallprüfung stattfinden.
Und bei der Entscheidung der Kammer ist nicht relevant, ob du die Abschlussprüfung bestehen könntest, sondern ob du alle wesentlichen Ausbildungsinhalte kennengelernt und die notwendige berufliche Handlungskompetenz entwickelt hast. Dafür wird sich die Kammer ein Gesamtbild machen müssen, wofür dann unter Anderem auch die Einschätzung deiner Lehrer in der Schule und deines Ausbilders im Betrieb herangezogen wird.

Je höher die Fehlzeit, umso geringer die Wahrscheinlichkeit zur Teilnahme an der Prüfung. Du solltest deine Hoffnungen für eine Teilnahme in 5 Monaten also nicht zu hoch hängen, sondern eher damit rechnen, dass du wohl deine Ausbildung um 6 Monate verlängern wirst.
Damit soll nicht gesagt sein, dass es mit Sicherheit so kommen wird! Nur habe ich in den vergangenen 10 Jahren keinen Fall erlebt, der nicht so ausgegangen wäre.

Du musst doch erstmal warten ob der Antrag genehmigt wird. Eigentlich müsste dein Ausbilder ergänzen, warum du gefehlt hast.


Shkotogo 
Beitragsersteller
 29.12.2024, 19:17

Also da wurde nichts ergänzt , ich musste den Antrag nur unterschreiben das das so weggeschickt wird