Trennung wie ist das mit der Wohnung?

5 Antworten

Hallo!

Bei einer Trennung und gemeinsamem Mietvertrag entstehen oft genau solche Fragen – besonders wenn einer auszieht, aber weiterhin im Mietvertrag steht oder sogar noch dort gemeldet ist.

Wie ihr das am besten regelt – z. B. wer kündigen muss, ob du die Wohnung alleine übernehmen kannst und was das für Steuerklasse oder Zweitwohnsitz bedeutet – hängt von mehreren Faktoren ab.

Einen Überblick über die wichtigsten Punkte bei Trennung und gemeinsamem Mietvertrag findest du hier:

👉 Gemeinsamer Mietvertrag bei Trennung – Was jetzt wichtig ist

Wir hoffen, das hilft dir weiter, damit ihr eine gute Lösung für alle findet.

Dein KLUGO-Team


Wuehlmaus82 
Beitragsersteller
 14.07.2025, 09:24

Kann er denn einfach im Mietvertrag drin bleiben und zieht in seine Eigentumswohnung? Er zahlt ja die Miete weiter?! Weil es ist ja erstmal ne Trennung auf Zeit. Vielleicht sagen wir nach einigen Monaten doch das wir zusammen gehören ?!

Mir ist nicht klar, wer von euch genau Vertragspartner ist.

Ja, du musst schauen, ob der Vermieter einer entspr. Änderung des Mietvertrags zustimmt. Notfalls ganz andere Wohnung suchen und wenn ihr was habt die aktuelle Wohnung kündigen. Beides geht nur, wenn alle zustimmen, die im Mietvertrag als Vertragspartner drinstehen.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Wuehlmaus82 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 20:06

Beide stehen im Vertrag

notting  13.07.2025, 20:07
@Wuehlmaus82

Das solltest du im OP ergänzen, damit man es gleich sieht.

notitng

Der Freund zieht in die ETW und meldet sich im Bürgeamt an. Er zahlt zwar die Gesamtmiete, benutzt die Wohnung aber nicht als Zweitwohnsitz, also gibt es für ihn keine Zweitwohnsitzsteuer.

Er muss nicht aus dem Mietvertrag ausscheiden aufgrund der Ummeldung, weil die Meldepflicht nicht mit dem Mietverhältnis verbunden ist.

"Die Steuerklasse II gilt für ledige und geschiedene Arbeitnehmer sowie für verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehegatte/Lebenspartner im Ausland wohnt oder die von ihrem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt leben, wenn ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht." Zitat

Der Freund wohnt doc nicht mehr mit dir zusammen. Es gilt seine Anmeldung in der ETW.


Wuehlmaus82 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 22:33

Wir wohnen noch zusammen. Also wenn ich sie richtig verstehe. Er kann ausziehen in seine ETW, bleibt im Mietvertrag , meldet sich aber um.
Aber kann ich dann die Steuerklasse wechseln ?! Wenn er weiterhin hier im Mietvertrag steht

Gerhart  14.07.2025, 07:15
@Wuehlmaus82

Durch seine Ummeldung ist doch nachgewiesen, dass du allein lebst. Der Mietvertrag wird durch das Finanzamt nicht geprüft. In welcher Steuerklasse bist du aktuell?

Wuehlmaus82 
Beitragsersteller
 14.07.2025, 07:33
@Gerhart

Ich bin in der 1 so wie er.
also kann er sich ummelden in seine neue Wohnung ziehen und trotzdem im alten Mietvertrag stehen?! Er zahlt ja auch weiterhin die Miete

Als meine Frau und ich uns getrennt haben, sind wir zu unseren Vermietern gegangen und haben gesagt, dass ich ausziehen möchte und sie bleibt.

Ich wurde dann einfach aus dem Mietvertrag rausgenommen.

Dann wie bei jedem Umzug umgemeldet und um sicher zu gehen, dass ich nichts falsch mache, habe ich die Meldebescheinigung per Mail ans Finanzamt geschickt und kurz bescheid gesagt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Beide stehen im Vertrag

Dann müsst Ihr beide weiterhin zahlen.


Gerhart  13.07.2025, 21:51

Solange der Feund zahlt, muss die BS nichts zahlen.