Trennung und Rechtlich?

6 Antworten

Es spielt keine Rolle wer im Kaufvertrag steht, wer Halter, Versicherungsnehmer oder Darlehensnehmer ist, es kommt darauf an, von welchem Geld das Fahrzeug bzw die Raten bezahlt worden sind und welchen Ausgleich der Partner dem entgegen gebracht hat

Hat der eine die Raten fürs Auto bezahlt und der andere Miete und Lebensmittel in gleicher Höhe, dann gehört euch das Auto jeweils zur Hälfte

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Bergfex49  08.05.2021, 09:32

Hallo, ich denke schon, dass die im Kaufvertrag bezeichnete Person der Eigentümer des Fahrzeuges ist; woher der evtl. sofort bezahlte Gesamtbetrag oder die einzelnen Raten kommen, darf doch für die Eigentumsverhältnisse keine Rolle spielen;

es kommt ja beispielsweise immer wieder vor, dass die freundlichen Großeltern die Raten dem Enkelkind zur Verfügung stellen oder evtl. sogar den gesamten Betrag; dann ist das Enkelkind Eigentümer des Fahrzeuges und nicht zB die Großeltern;

Leider wurden (nicht von Dir) die Begriffe Eigentümer und Besitzer verwechselt;

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verreisterNutzer  08.05.2021, 09:49
@Bergfex49
es kommt ja beispielsweise immer wieder vor, dass die freundlichen Großeltern die Raten dem Enkelkind zur Verfügung stellen oder evtl. sogar den gesamten Betrag; dann ist das Enkelkind Eigentümer des Fahrzeuges und nicht zB die Großeltern;

Völlig richtig, aber dabei handelt es sich nicht um gemeinsames KAufinteresse, sondern um eine Schenkung. Auch dabei muss man wieder unterscheiden, wer wurde beschenkt? Wurde "nur" das Enkelkind beschenkt, dann ist das daraus entstandene Vermögen / Vermögensanteil Alleineigentum des Enkelkind, wurde das Paar beschenkt, dann gehören die daraus gebildeten Vermögenswerte dem Paar gemeinschaftlich.

Wenn ein Paar gemeinsames Eigentum bildet, dann tritt es rechtlich wie eine GbR auf. Im Innenverhältnis der GbR können wiederum die Eigentumsanteile strukturiert werden. Wird keine Vereinbarung darüber getroffen, zählt lt. BGB, wer wieviel in die Gemeinschaft investiert hat und genau diesen Anteil kann er auch bei Auflösung der GbR zurück fordern.

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Wenn du Kreditnehmer bist und auch der Käufer wovon in dem Fall erst Mal ausgegangen werden kann ist es dein Auto.

Hast du nur bezahlt auf seinem Namen sieht es schlecht aus.

Ausschlaggebend ist was im Brief steht. Ich kann als Besitzer ein Auto meiner Frau überlassen welches sie auf ihren Namen anmelden kann dennoch bleibt es mein Auto auch wenn im Schein erst Mal was anderes steht.

verreisterNutzer  08.05.2021, 08:39

Völliger Unsinn....

Genau umgekehrt ist es der Fall. Eigentümer ist der, von dessen Geld der Kredit bezahlt wurde. Alles andere sind nur Indizien. Wobei man natürlich abgrenzen muss, wenn der eine das Auto abbezahlt und der andere die Miete, dann ergibt sich Teileigentum

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Aure86  08.05.2021, 11:56
@verreisterNutzer

Naja genau so meine ich das doch auch.

Entweder sie ist Kreditnehmer dann ist es ihr Auto oder aber er ist der Besitzer was nicht heißt das ich den Kredit nicht über eine Hausbank auf einen anderen Namen laufen lassen kann oder die Raten von einem anderen Konto buchen lasse.

So Bucht die bank von meinem Konto ab obwohl meine Frau Kreditnehmer ist.

Also ist das ja nicht ganz so Blödsinn wie du meinst.

Fakt ist wer in Brief steht dem gehört erst einmal das Auto bis sich die Parteien anderweitig einigen weil eventuell wie du sagst dafür jemand anderes Miete alleine zahlt.

Aber hier werden im Ernstfall Gerichte urteilen müssen.

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das auto ist nach deinen angaben deines und dein ex muß es herausgeben oder dir entsprechend abkaufen.

aber ich vermute mal, daß du ohne rechtsanwalt nicht sehr weit kommst. allerdings solltest du deinem ex klar machen, daß ihn das dann auch noch die kosten für den rechtsanwalt kostet.

du hast den Kaufvertrag und Nachweis der Zahlung?

Fahrzeug vom Ex einfordern. um deine Rechte einzufordern wirst einen Anwalt brauchen.

Bei einem Kredit in dieser Höhe wird der Brief als Sicherheit bei der Bank liegen?

Du hast den Kaufvertrag unterschrieben?

Dann ist für dich erst einmal alles ok...du verlangst die sofortige Rückgabe des Fahrzeuges, schriftlich per Einschreiben bis zum Freitag, den 14.05.2021. !!Wichtig, das Datum muss ein Tag im Kalender sein!!!, sind ...in einer Woche...oder so.

Wird er natürlich nicht machen, aber....jetzt kannst du in Ruhe zum Anwalt gehen, der regelt alles für dich...und bezahlen muss es dein EX...die Übernahme am besten durch einen Gutachter machen lassen...

verreisterNutzer  08.05.2021, 09:58
Bei einem Kredit in dieser Höhe wird der Brief als Sicherheit bei der Bank liegen?

Wenn für das Fahrzeug noch ein Fahrzeugbrief besteht, dann ist es mindesten 15 JAhre alt, für alle neueren Fahrzeuge, oder Fahrzeuge an denen seit 2006 mal ein Verwaltungsakt ausgeübt wurde, bessteht die Zulassungsbescheinigung Teil II statt einem Fahrzeugbrief. Aber... und jetzt wirds wichtig: die Zulassungsbescheingung Teil II hat nicht die Urkundsauskunft wie der frühere Fahrzzeugbrief. BEi Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II wird gegen Vorlage des Kaufvertrag und Zahlung einer geringen Gebühr eine neue Zulassungsbeschinigung Teil II ausgestellt. Deshalb hat die Sicherungsübereignung der Zulassungsbescheinigung Teil II nur noch psychologische Sicherungswirkung für den Darlehensgeber.

Konnte früher mit der Sichergungsübereignung des Fahrzeugbrief der Fahrzeugverkauf verhindert werden, ist das mit der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr möglich, weshalb die wenigsten Darlehensgeber die Hinterlegung heute noch verlangen.

Einn Problem hast du, wenn Du die Zulassungsbescheinigung Teil I verlierst... also das Ding was so aussieht wie der frühere Fahrzeugschein und wozu man verpflichtet ist, es während der Fahrt immer mitzuführen, aber nicht bei Verlust der Zulassungsbeschinigung Teil II

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Romanzev33  08.05.2021, 11:08
@verreisterNutzer

Bürokratenstaat Deutschland, typisch.

Mal was einfacher zu machen, ist hier schier unmöglich.

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