Trennung mit Baby?
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich haben ein gemeinsames acht Wochen altes Kind. Wir wohnen zusammen, aber jetzt hat sie sich getrennt und ist für 1-2 Wochen zu ihren Eltern gezogen, weil diese im Urlaub sind. Sie hat angekündigt, danach zurückzukommen, und erwartet, dass ich sofort ausziehe, weil sie nicht mehr mit mir zusammenleben will. Ich habe ihr angeboten, dass ich in drei Monaten ausziehe, damit ich genug Zeit habe, eine Wohnung zu finden, sonst wäre ich obdachlos. Ich habe meiner Freundin niemals körperliche oder psychische Gewalt angetan, trotzdem droht sie jetzt mit Polizei und Anwalt, wenn ich nicht sofort gehe.
Welche Rechte habe ich in dieser Situation? Muss ich wirklich sofort ausziehen? Was kann ich tun, um in Ruhe eine Wohnung zu finden, ohne dass es eskaliert?
Kann sie mich aus der Wohnung schmeissen weil sie das Baby bei sich hat?
Danke im Voraus für eure Hilfe.
3 Antworten
Sie kann dich nicht rauswerfen, da es nicht ihre Wohnung alleine ist.
Ihr habt den Mietvertrag zusammen unterschrieben, da kann sie dich nicht rauswerfen lassen!!!!!
Ich würde ihr vorschlagen, dass sie sich eine Wohnung suchen soll und nicht Du!!!!
Wird nichts mit Obdachlos...
Sie hat sich offensichtlich von Dir getrennt, also muss sie sich auch um eine Unterkunft bemühen...
Wenn Du ausziehen möchtest, dann darfst Du das natürlich auch tun, dagegen spricht nichts... Aber dann nicht vergessen, dass Du nicht mehr im Mietvertrag stehst, das spart enorm an Nebenkosten...
Die nimmt dich so oder so aus, egal wer auszieht...
Achte nur darauf, ob sie dann nicht noch einen bei sich wohnen lässt... Dann müsstest Du zumindest ihr die Miete nicht zahlen und sie bekommt die Wohnung wahrscheinlich nicht, da sie ja kein Geld verdient!!!!
Wenn sie ihr eigenes Auto hat und auch bezahlt, dann ist auch das schon mal geklärt.
Wenn Du allerdings alleine ein Fahrzeug besitzst, dann fährst Du sie selbstverständlich nirgendwo mehr hin ;-)
Wenn der Mietvertrag auf euch beide läuft, dann kann sie dich erst einmal nicht rauswerfen- umgekehrt auch nicht.
Am besten ist, Du suchst einen Anwalt für Familienrecht auf.
Viel Glück!
Wer steht denn im Mietvertrag? Derjenige hat das Hausrecht. Steht ihr beide drin, hast fu Anspruch darauf dich dort aufzuhalten solange du willst. Ob ihr ein Kind habt ist da völlig egal.
Dann dürft ihr euch beide weiterhin dort aufhalten solange ihr wollt.
Dann kannst du in der Wohnung wohnen bleiben wie du lustig bist oder genauer gesagt : Der Vermieter entscheidet ob er dich überhaupt aus dem Mietvertrag entlassen will oder euch nicht mitteilt dass ihr gemeinschaftlich kündigen sollt
Dann könnt ihr euch gegenseitig nicht rauswerfen. Verfahrene Situation, die ihr sachlich und im Gutem lösen und darauf einigen müsst, wer die Wohnung verlässt.
Wir stehen beide im Mietvertrag.