Transfer zu spät am Flughafen eingetroffen und flug verpasst. wer zahlt?

1 Antwort

Wenn der entstandene Schaden entsprechend groß ist, solltest Du einen Fachanwalt für Reiserecht heranziehen, allerdings vorher die Bedingungen des Reiseveranstalters studieren, es mag sein, dass die Haftung für mittelbare Schäden ausgeschlossen wurde. Die unmittelbaren Schäden (Unterkunft/Verpflegung und der Ersatzflug) wurden ja offenbar geregelt.

Wäre es in einem ähnlichen Fall (Zubringerflug) die Schuld der Fluglinie, hättest Du mit Deinen Ansprüchen keine Chance. In dem Fall muss nur die Transportleistung und ggfs. nötige Übernachtungen und Verpflegung erbracht werden.