Tote Einfriedung : Ab welcher Breite?

3 Antworten

Nicht die Breite ist das Kriterium, sondern ob Zaun, oder Hecke.

Hier geht es nicht um die Breite, sondern ausschließlich um die Höhe.

Ein Jägerzaun, ein Maschendrahtzaun - sind Einfriedungen.

Näheres musst du in deinem Nachbarrecht nachlesen bzw. dich bei deiner Gemeinde erkundigen.

Wenn du jetzt eine Gabione mit einer Breite von 1m (entlang der Grenze) hinstellst, ist es noch keine Einfriedung. Setzt du mehrere und dazwischen Hecken, entlang der gesamten Grenze- bist du wieder bei der Einfriedung.

SchlauereFrage 
Fragesteller
 05.01.2020, 18:18

Danke für die Antwort, die mir nicht wirklich weiterhilft. Im Rechtstext wird die max. Höhe angegeben, in BW bei uns 1,50m für Tote Einfriedungen, das ist mir bekannt. Aber ist ein einzelnes Sichtschutzelement oder auch zwei denn schon eine Tote Einfriedung? Wenn eine einzelne Gabione mit 1m Breite keine ist, ist's dann eine mit 1,5m oder erst ab 2m oder ..... Und wenn's keine Tote Einfriedung ist, gilt dann überhaupt keine Höhenbegrenzung? Hintergrund der Frage: Ich möchte am einen Ende des Grundstücks einen Sichtschutz aufstellen, weil sich direkt dahinter ein überdachter Unterstand des Nachbarn ohne Seitenwände befindet und darunter entlang der Grenze dessen Mülleimer stehen. Kein sonderlich schöner Anblick, wie man sich denken kann, zumal dort auch noch sonstiges Gerümpel gelagert wird. Da reichen 1,5m Höhe bei weitem nicht aus, um die Sicht darauf zu nehmen. Ich möchte aber vermeiden, dass es zum Streit über die Höhe des Sichtschutzes kommt, indem ich mich von Beginn an an die zulässige Höhe halte. Bitte nicht die Empfehlung geben, mit dem Nachbarn zu sprechen, das haben wir ohne Erfolg bereits mehrfach versucht. Und ein Rechtsstreit ist nicht in unserem Sinn, daher der Wunsch nach einer Lösung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, die keine Angriffsfläche bietet.

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kabbes69  05.01.2020, 18:45
@SchlauereFrage

bei über 1,5 m Höhe kommst du vermutlich schon ins Baurecht. Ich würde mit einer Skizze deiner Vorstellung und evtl einem Bild einen Termin beim Bauamt machen. Evtl muss ja auch noch ein Bebauungsplan berücksichtigt werden.

Je höher du wirst, desto weiter musst du von der Grenze weg bleiben.

Mein Beispiel mit der Gabione kam auch wegen „Breite“. Breite mit Einfriedung war gedanklich bei zunächst die „Tiefe“

Du willst keine Einfriedung, sondern einen Sichtschutz - auch wenn die Vorschriften beide auf §11 NRG zurück greifen.

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SchlauereFrage 
Fragesteller
 05.01.2020, 22:32
@kabbes69

Und gleich noch eine Frage, vielleicht weißt Du da auch Bescheid. Der Nachbar muss seine mittlerweile 2,80m hohe Hecke bei 50cm Grenzabstand zu unserer Einfahrt nun zurückschneiden. Das geht nur von unserer Einfahrt aus. Muss er das mit Frist von 2 Wochen ankündigen wie eine (Bau-)Maßnahme nach §7d, oder kann der Nachbar unangekündigt erscheinen und loslegen? Beim letzten Mal war das der Fall, wir konnten nicht aus dem Carport fahren.

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ehrsam  06.01.2020, 10:04
@SchlauereFrage

Setzt halt den Sichtschutz nicht direkt auf die Grenze.
Auf dem Grundstück selbst besteht soviel ich weiß
keine Höhenbegrenzung.
Auf deiner Terasse kann man ja den Sichtschutz auch
nicht verbieten!

Das kannst du sicher auch bei der Gemeinde erfragen !
Gruß opi ehrsam

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kabbes69  06.01.2020, 15:46
@SchlauereFrage

Wenn er dich in der Benutzung deines Eigentums einschränkt: meiner Meinung nach Ja, zumindest kurz klingeln und Bescheid geben, eben damit ihr überlegen könnt, ob ihr das Auto an dem Tag noch benötigt oder ggfs das Auto umstellt.

Nur wenn euer Verhältnis eh schon für die Tonne ist: was willst du machen, wenn er wieder einfach loslegt? Zur Not argumentiert er mit Gefahr in Verzug.

Ärgern und Wegstecken....

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Stellt sich ja überhaupt die Frage was gilt in deinem
Siedlungsgebiet.  Die Bauordnung und Gestaltungs-
Satzung wird in der Regel mit dem Bebauungsplan
erlassen.

Für ältere Gebiete gibt es hierfür meist keine Satzung
und dann tritt das landesweite  Recht mit 2 m Höhe
in Kraft.

In manchen Satzungen gilt dies auch nur für
Vorgärten zu also zum öffentlichen Bereich hin.
opi ehrsam    

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung