Todesfall eheähnliche Gemeinschaft Schwiegereltern

4 Antworten

Rede mit Deinem Chef.

Anspruch hast Du keinen, aber es gibt bestimmt noch Menschen, die menschlich reagieren, wenn man mit ihnen redet.

Vielleicht kannst Du einen Tag Urlaub nehmen.

Machs dir doch ganz einfach und frag bei deinem Arbeitgeber nach ob du für den Tag der Beerdigung (ich denk mal das es dir um jenen Tag geht) einen Tag frei bekommst um für deine Familie da zu sein.

Oder gehts dir darum jetzt gemeinsam mit Lebenspartnerin und ihrer Mutter den Behördenkram zu erledigen? Wenn ja, sicherlich kannst du mit deinem Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten das so aushandeln das du an den jeweiligen Tagen andere Arbeitszeiten hast bzw. nur einen halben Tag arbeitest oder eben auch frei machst. Naja irgendeine Lösung findet sich sicherlich.

Denn rechtlich, nein ich denke nicht das du rechtlich gesehen einen Anspruch auf einen freien Tag hast nach dem Tod eines Familienangehörigen deiner Lebenspartnerin. Wie bei vielen rechtlichen Angelegenheiten gilt auch hier, ists keine leibliche oder angeheiratete Verwandschaft, hat man das Nachsehen.

Da Du mit dem Verstorbenen nicht verwandt bist, hast Du keinen Anspruch auf Sonderurlaub.

Pangaea  29.08.2014, 11:28

Wäre er mit seiner Freundin verheiratet und sie stürbe, dann stünde ihm trotzdem Sonderurlaub zu - obwohl nur sehr wenige Menschen mit ihrem Ehepartner verwandt sind.

Verwandtschaft allein ist also kein gutes Argument.

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Rockige  29.08.2014, 11:31
@Pangaea

Es gibt die leibliche Verwandschaft und die durch Heirat angenommene Verwandschaft (sozusagen). ist man "nur" Verlobt, kriegt man vom Arzt nicht mal Auskunft und hat auch keine Entscheidungsbefugnis. Ist man verheiratet, dann bekommt man Auskunft und darf entscheiden.

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WetWilly  29.08.2014, 11:54
@Pangaea

Richtig, Verwandschaft alleine ist kein Argument. Verwandschaft (ob leiblich oder angenommen) ist aber Voraussetzung für alle weiteren Überlegungen...

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Sonderurlaub steht Dir nur zu, wenn es sich um nahestehenden Familienangehörige handelt. Theoretisch zählen Schwiegereltern auch dazu.

Da Du aber nicht der Schwiegersohn bist, sondern "nur" der Freund seiner Tochter, steht Dir kein Sonderurlaub zu.

Ich glaube da wirst Du nichts drehen können - es sei denn Dein AG ist nett und gibt Dir so den einen Tag.